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Fragen zur getrennten veranlagung nach Jahren der Gemeinsamen Veranlagung

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    Fragen zur getrennten veranlagung nach Jahren der Gemeinsamen Veranlagung

    Hallo,

    Hintergrund: wir haben Jahrelang gemeinsam veranlagt, und haben eine Steuernummer, aber unterschiedliche Identifikationsnummern. Eingereicht wurde immer über mich, mit meinem Zertifikat, und auch die Belege für beide Abgerufen.

    Aufgrund einer Abfindung meiner Frau wollen wir nun getrennt veranlagen, da sich das besser darstellt. Meine Fragen wären dazu nun:
    1. Kann ich beide Erklärungen unter meinem Namen einreichen, mit meinem Zertifikat?
      • Wenn das nicht geht, wie kompliziert ist es dann für meine Frau eine neues Konto zu eröffnen, z.B. mit der neuen elektronischen Perso-Identifizierung?
    2. Muss ich wegen der getrennten Veranlagung für mich und meine Frau eine neue Steuernummer vergeben lassen, oder nur für meine Frau (zwei mal die selbe verwenden geht ja vermutlich sowieso nicht)?
    3. Gibt es sonst noch etwas bei dem man da aufpassen muss in MyElster? (Ich habe z.B. festgestellt, das die abgerufenen Belege meiner Frau bei Einzelveranlagung nicht verwendbar sind, da sie dann nicht mehr an meiner Steuer ID hängen - diese musste ich also alle "manualisieren". gibt es noch andere wichtige punkte?

    Vielen Dank für alle Hinweise.
    SP

    #2
    Natürlich kannst du mit deinem Zertifikat auch eine Steuererklärung für dein Frau erstellen und Einzelveranlagung beantragen.

    Deine Frau muss dabei als steuerpflichtige Person erfasst werden, der Bescheinigungsabruf sollte problemlos möglich sein,

    sobald du ihre persönliche ID im Hauptvordruck eingetragen hast. Für deine Frau beantragst du eine neue Steuernummer,

    deine eigene Erklärung kannst du unter der Steuernummer für die Zusammenveranlagung einreichen, du bekommst aber in der

    Regel dann ebenfalls eine neue Steuernummer für die Einzelveranlagung.

    Habt ihr das mit dem besseren Ergebnis exakt geprüft ? Ich verwende für solche Fälle lieber ein kommerzielles Steuerprogramm,

    da ist das deutlich einfacher als die Anlage von 3 Entwürfen in Mein ELSTER.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Danke für die Antworten und Hinweise!

      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
      Natürlich kannst du mit deinem Zertifikat auch eine Steuererklärung für dein Frau erstellen und Einzelveranlagung beantragen.

      Deine Frau muss dabei als steuerpflichtige Person erfasst werden, der Bescheinigungsabruf sollte problemlos möglich sein,
      Da sagt MyElster allerdings, das das nur geht wenn der Abrufcode und die Identifikationsnummer übereinstimmen würde (der Abrufcode für meine Frau ist ja auf meine Steuernummer verbunden, sie hatte noch keinen eigenen). War aber nicht wild, ich konnte die Einträge dann manualisieren durch wieder-eintragen in den Feldern.

      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
      ...

      Habt ihr das mit dem besseren Ergebnis exakt geprüft ? Ich verwende für solche Fälle lieber ein kommerzielles Steuerprogramm,

      da ist das deutlich einfacher als die Anlage von 3 Entwürfen in Mein ELSTER.
      Ich habe alles nochmal genau geprüft an Eintragungen, Und das Ergebnis sieht in meinen Augen Plausibel aus (ich denke der Vorausberechnung kann man, sofern die Eintragungen korrekt sind, vertrauen?) Aber ja, MyElster ist da nicht so komfortabel. Vor allem muss man dann auch erst mal verstehen, was die Fehlermeldungen meinen, da sie in meinen Augen nicht wirklich das Problem wiedergeben. Unter dem Strich ist das Ergebnis jedenfalls für Einzelveranlagung günstiger, da die Abfindung groß war, meine Frau im Abfindungsjahr ansonsten kein Einkommen hatte, ich aber auch kein kleines Gehalt habe. Oder gibt es da deines Wissens nach eine bekannte Problematik in MyEster die zu einem nicht korrektem Ergebnis führen kann?

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        #4
        Hallo,

        die Software heisst -Mein Elster- und nicht MyElster.
        Was soll das sein?
        Gruß FIGUL

        Kommentar


          #5
          Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
          Hallo,

          die Software heisst -Mein Elster- und nicht MyElster.
          Was soll das sein?
          Sorry, ich spreche zu viel Englisch im Job, habe es automatisch umbenannt im Kopf Ja es heisst Mein ELSTER

          Kommentar


            #6
            Die einzige Einschränkung, die es in deinem Fall gibt, ist die, dass für deine Frau keine elektronische Bekanntgabe des Steuerbescheids möglich ist.

            Da beantragst du einfach die Bekanntgabe als Papierbescheid, das war doch in der Vergangenheit ohnehin der Regelfall.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              Zitat von SolarPlexus Beitrag anzeigen

              Sorry, ich spreche zu viel Englisch im Job, habe es automatisch umbenannt im Kopf Ja es heisst Mein ELSTER
              Hallo,

              der englische Namen für Elster ist dir wohl nicht eingefallen?
              Gruß FIGUL

              Kommentar


                #8
                Hallo,

                da die Abfindung groß war, meine Frau im Abfindungsjahr ansonsten kein Einkommen hatte,
                Das ist wirklich mal ein Grund der zutreffen könne.

                Wir hören das ja häufig, und oft stimmt es eben nicht. Erst wenn es um Fälle geht in denen der Steuersatz manipuliert wird (Progressionsvorbehalt, Fünftelungsregelung) muss man es durchrechnen.

                Stefan
                Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                  #9
                  Zitat von reckoner Beitrag anzeigen
                  Hallo,

                  Das ist wirklich mal ein Grund der zutreffen könne.

                  Wir hören das ja häufig, und oft stimmt es eben nicht. Erst wenn es um Fälle geht in denen der Steuersatz manipuliert wird (Progressionsvorbehalt, Fünftelungsregelung) muss man es durchrechnen.

                  Stefan
                  Ja in der Tat. Schade war, das aufgrund einer vorherige Nachfrage bei einem Steuerberater wir fast zusammen veranlagt hätten. Wenn ich das nicht jetzt mehrfach hin und her gerechnet hätte und nachgelesen, wäre das eher schlecht für uns ausgefallen. Schade ist auch, das man bei allen findbaren Beispielrechnungen im Netz scheinbar immer davon ausgeht das der Ehepartner nichts verdient bei einer Abfindung, weswegen so etwas nicht ersichtlich wird. Hinweise darauf das sich das in unserem Fall als Einzelveranlagung besser darstellen kann findet man eher nicht (habe ich nur mal in einem Nebensatz irgendwo sehen können).

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                    #10
                    Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen

                    Hallo,

                    der englische Namen für Elster ist dir wohl nicht eingefallen?
                    Bin mir jetzt nicht so ganz sicher was Du von mir willst... Ich kann verstehen das man den Namen richtig stellen möchte um ggfs. Verwechslungen zu vermeiden. Ich habe meinen Fehler eingesehen und mich entschuldigt. Ist das üblich das man hier nachtritt? Wie muss meine Entschuldigung aussehen damit sie für Dich adäquat und ausreichend erscheint?

                    Ach egal, trotzdem schönes Osterfest an alle

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                      #11
                      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                      Die einzige Einschränkung, die es in deinem Fall gibt, ist die, dass für deine Frau keine elektronische Bekanntgabe des Steuerbescheids möglich ist.

                      Da beantragst du einfach die Bekanntgabe als Papierbescheid, das war doch in der Vergangenheit ohnehin der Regelfall.
                      Ja. Das sagte uns auch Mein ELSTER. Ist zwar schade, aber jetzt auch kein Beinbruch. Wir sind gespannt was vom Finanzamt am ende zurück kommen wird

                      Danke jedenfalls für die Tipps und Hilfestellungen!

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