Nachzahlung und Kurzarbeitergeld

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  • adamk.
    Neuer Benutzer
    • 16.04.2013
    • 87

    #1

    Nachzahlung und Kurzarbeitergeld

    Hallo,

    hab heute meine Daten von ElsterFormular in meine Elster übertragen. Bei uns kam eine Nachzahlung von 600 Euro raus. Meine Eckdaten:

    - Zusammenveranlagung
    - Hab das KUG in Zeile 28 Anlage N eingetragen. Sind für mich und meine Frau 1215 Euro
    - Meine Frau kommt nicht über die Werbungskostenpauschale
    - Meine Werbungskosten liegen bei 1400 Euro
    - Vorsorgeaufwendungen sind eingetragen
    - sonst haben wir nicht abzusetzen
    - zVE liegt bei 61.127
    - KUG 1215
    - in der Berechnung taucht der 32b EstG auf, kann aber das KUG nicht finden


    Vielleicht gibt es ein KUG-Rechner oder ich hab etwas falsch Eingetragen. Mir kommt für 1215 KUG 600 Nachzahlung viel. Vielleicht gibt es Ideen.

    Danke für die Hilfe.
  • Charlie24
    Erfahrener Benutzer
    • 14.03.2014
    • 45931

    #2
    Mir erscheint die Nachzahlung zwar gefühlt auch hoch, aber dass das Kurzarbeitergeld selbst nicht erscheint, ist in Ordnung.

    In der Steuerberechnung steht nur: Zu versteuern mit Progressionsvorbehalt nach § 32b EStG sowie der entsprechende Prozentwert.

    Du musst nach einem Rechner für Progressionsvorbehalt suchen, die gibt es.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar

    • Charlie24
      Erfahrener Benutzer
      • 14.03.2014
      • 45931

      #3
      Ich habe eine Mehrbelastung von 159,00 € bei der Einkommensteuer ermittelt.

      Lohnersatzleistungen (z.B. Elterngeld, Arbeitslosengeld, Kurzarbeitergeld) haben Auswirkungen auf den Steuersatz ➡️ Hier Progressionsvorbehalt berechnen!
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      • adamk.
        Neuer Benutzer
        • 16.04.2013
        • 87

        #4
        Ich hab mich jetzt für den Belegeabruf registriert. Vielleicht kann ich damit einen Eingabefehler korrigieren. Versuche auch den besonderen Steuersatz aus der Steuerberechnung auszurechnen.

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        • adamk.
          Neuer Benutzer
          • 16.04.2013
          • 87

          #5
          Hallo,

          hab die Erklärung in Mein Elster komplett neu gemacht. Mit Belegeabruf. Aus 600 Nachzahlung sind 145 geworden. Der Fehler hatte etwas mit KUG zu tun.

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          • Charlie24
            Erfahrener Benutzer
            • 14.03.2014
            • 45931

            #6
            Aus 600 Nachzahlung sind 145 geworden
            Das ist plausibel und entspricht in etwa dem Betrag, den ich mit dem Progressionsvorbehaltsrechner ermittelt hatte (siehe Beitrag #3)
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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