Hallo,
folgender Sachverhalt:
Im Jahr 2020 war ich 12 Monate in Elternzeit und habe keine Einkünfte aus meiner Arbeit erzielt, aber 10 Monate Elterngeld bezogen.
Dennoch hatte ich Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer sowie dieverse andere Werbungskosten als Vorbereitung auf den berufl. Wiedereinstieg. Ich arbeite als Lehrerin.
Meine Frage:
Muss ich einen Verlustrücktrag oder Verlustvortrag beantragen? Wer hat da Erfahrungen? Spielt beispielsweise die Vollzeit / Teilzeit auch eine Rolle?
Zur Beantwortung der Frage auch noch interessante. Vor der Elternzeit im Jahr 2019 habe ich in Vollzeit gearbeitet, von Okt - Dez 19 war ich im Mutterschutz.
Nach meiner Elternzeit, also seit Februar 2021 arbeite ich wieder in Teilzeit 60 %.
folgender Sachverhalt:
Im Jahr 2020 war ich 12 Monate in Elternzeit und habe keine Einkünfte aus meiner Arbeit erzielt, aber 10 Monate Elterngeld bezogen.
Dennoch hatte ich Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer sowie dieverse andere Werbungskosten als Vorbereitung auf den berufl. Wiedereinstieg. Ich arbeite als Lehrerin.
Meine Frage:
Muss ich einen Verlustrücktrag oder Verlustvortrag beantragen? Wer hat da Erfahrungen? Spielt beispielsweise die Vollzeit / Teilzeit auch eine Rolle?
Zur Beantwortung der Frage auch noch interessante. Vor der Elternzeit im Jahr 2019 habe ich in Vollzeit gearbeitet, von Okt - Dez 19 war ich im Mutterschutz.
Nach meiner Elternzeit, also seit Februar 2021 arbeite ich wieder in Teilzeit 60 %.
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