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Werbungskosten in Elternzeit absetzen durch Verlustrücktrag oder Verlustvortrag?

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    Werbungskosten in Elternzeit absetzen durch Verlustrücktrag oder Verlustvortrag?

    Hallo,
    folgender Sachverhalt:
    Im Jahr 2020 war ich 12 Monate in Elternzeit und habe keine Einkünfte aus meiner Arbeit erzielt, aber 10 Monate Elterngeld bezogen.
    Dennoch hatte ich Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer sowie dieverse andere Werbungskosten als Vorbereitung auf den berufl. Wiedereinstieg. Ich arbeite als Lehrerin.


    Meine Frage:
    Muss ich einen Verlustrücktrag oder Verlustvortrag beantragen? Wer hat da Erfahrungen? Spielt beispielsweise die Vollzeit / Teilzeit auch eine Rolle?
    Zur Beantwortung der Frage auch noch interessante. Vor der Elternzeit im Jahr 2019 habe ich in Vollzeit gearbeitet, von Okt - Dez 19 war ich im Mutterschutz.
    Nach meiner Elternzeit, also seit Februar 2021 arbeite ich wieder in Teilzeit 60 %.

    #2
    Wenn Dein "Gesamtbetrag der Einkünfte" negativ ist, wird der normalerweise zurückgetragen in das Vorjahr, es sei denn Du beantragst in Deiner Einkommensteuererklärung einen niedrigeren Verlustrücktrag oder sogar "0". Falls dann etwas übrig bleibt, wird das in das Folgejahr vorgetragen und dort vom Gesamtbetrag der Einkünfte abgezogen ohne jede weitere Wahlrechte.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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      #3
      Der Antrag auf Beschränkung des Verlustrücktrags bis auf 0 € muss seit 2019 in der Anlage Sonstiges gestellt werden.

      Ob Rücktrag oder Vortrag günstiger ist, musst du selbst beurteilen.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        Ok, danke für den Hinweis. Habe mich heute erst angemeldet und den Forenaufbau nicht sofort geblickt. Werde mich weiter durchfragen.

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          #5
          Habe mich heute erst angemeldet und den Forenaufbau nicht sofort geblickt.
          Unter Mein ELSTER ist das schon richtig platziert. Trotzdem wird dir hier niemand ausrechnen können oder wollen, ob Rücktrag oder Vortrag

          günstiger sind. Dazu müsste man ja das zu versteuernde Einkommen (zvE) von 2019 kennen und das erwartbare zvE von 2021 abschätzen.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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