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Angaben zur Abholung von Bescheiddaten

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    Angaben zur Abholung von Bescheiddaten

    Liebe Elster Community,

    in den vergangenen Jahren habe ich immer meine Steuererklärung mit ElsterFormular übermittelt, dieses Jahr zwangsweise erstmalig mit Mein Elster.

    Vor der Übermittlung an mein Finanzamt habe ich alle Angaben im Reiter Prüfen überprüft und dann gesendet.

    Nach dem Senden war das Formular sofort übermittelt, in ElsterFormular gab es im Anschluss noch einen Dialog zur Bescheiddatenabholung und man konnte die E-Mail noch angeben, dass man informiert werden möchte.

    In Mein Elster scheint das nicht der Fall zu sein. Dort gibt man wohl beim Mantelbogen diese Daten an. Dummerweise werden diese Daten im Reiter Prüfen nicht nochmal angezeigt. Daher weiß ich jetzt nicht, was ich hierzu für Angaben gemacht habe.

    Kann man das in Mein Elster nach Übermittlung noch nachvollziehen? Möchte wissen, ob ich die Bescheiddaten bekomme und auch informiert werde.

    Bin etwas frustriert, dass das in Mein Elster so blöd gelöst ist.

    #2
    Hallo,

    du bekommst eine Mail mit folgenden Inhalt:

    Sehr geehrte/r Mein ELSTER-Nutzer/in,

    von Ihrem Finanzamt wurden Bescheiddaten für den Veranlagungszeitraum 2020 (Transferticket: xxxxxxx) zur Abholung bereitgestellt. (Ihr Benutzername: WaKoe49)

    Die Abholung dieser Daten wird Ihnen beim nächsten Login in Ihr Benutzerkonto angeboten. Wenn Sie die Abholung bei Login überspringen, können Sie die Daten über den Menüpunkt "Meine Bescheide" unter "Mein ELSTER" einsehen und herunterladen.
    Sollten Sie die Daten nicht abholen, so werden diese nach 6 Monaten automatisch gelöscht.

    Mit freundlichen Grüßen

    Ihre Finanzverwaltung

    Dabei ist auch der Bescheiddatenvergleich
    Gruß FIGUL

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      #3
      Bin etwas frustriert, dass das in Mein Elster so blöd gelöst ist.
      Das ist jetzt ausnahmsweise nicht blöd gelöst. Der Dialog beim Versand ist entbehrlich, weil deine E-Mailadresse bei Mein ELSTER

      bereits bei der Registrierung dauerhaft hinterlegt wurde und die Bereitstellung von Bescheiddaten beim Login automatisch abgefragt wird.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        Ok das ist nachvollziehbar. Aber die bekomme ich doch nur, wenn ich der Bescheiddatenabholung zugestimmt habe. Ich glaube zwar, dass ich das habe, weiß es aber nicht mehr. Genauso ist es mit der Angabe, ob man den Steuerbescheid in Papierform oder elektronisch beantragt hat. Nachdem das Formular nun übermittelt ist, kann man anscheinend nicht mehr nachvollziehen, welche Angaben gemacht wurden.

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          #5
          Aber die bekomme ich doch nur, wenn ich der Bescheiddatenabholung zugestimmt habe.
          Dafür muss man anders als beim verbindlichen elektronischen Steuerbescheid nicht ausdrücklich zustimmen. Du erhältst beim Login

          die Information, dass Bescheiddaten abgeholt werden können, du musst die aber nicht abholen. Die Entscheidung bleibt immer dir überlassen.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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            #6
            Hallo,

            nein, das ist ein Selbstläufer
            Gruß FIGUL

            Kommentar


              #7
              nein, das ist ein Selbstläufer
              Was heißt Selbstläufer ? Die automatische Prüfung auf neue Bescheiddaten kann man sehr wohl deaktivieren und wenn man die Bescheiddaten

              nicht innerhalb von 6 Monaten abholt, werden die nach wie vor gelöscht.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

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                #8
                Na dann ist ja alles in Ordnung und ich muss nichts weiter tun. Wäre trotzdem schön, wenn man im Nachgang nachvollziehen könnte, welche Angaben man gemacht hat.

                Kommentar


                  #9
                  Zitat von Horst80 Beitrag anzeigen
                  Na dann ist ja alles in Ordnung und ich muss nichts weiter tun. Wäre trotzdem schön, wenn man im Nachgang nachvollziehen könnte, welche Angaben man gemacht hat.
                  Hallo,

                  das ist doch kein Problem.
                  Du startest eine neue erklärung.
                  zur Übernahme wird dir die alte Erklärung angeboten.
                  Das speicherst du als Entwurf und wenn du lustig bist kannst du vorher die ausführliche Berechnung anzeigen lassen
                  und als PDF abspeichern. Dann hast du alles doppelt und dreifach
                  Gruß FIGUL

                  Kommentar


                    #10
                    Wäre trotzdem schön, wenn man im Nachgang nachvollziehen könnte, welche Angaben man gemacht hat.
                    Du kannst dir doch jederzeit das Übertragungsprotokoll downloaden und als PDF auf dem eigenen Rechner speichern und

                    auch die ausführliche Steuerberechnung lässt sich nach dem Versand noch aufrufen und als PDF abspeichern.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                      #11
                      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                      Du kannst dir doch jederzeit das Übertragungsprotokoll downloaden und als PDF auf dem eigenen Rechner speichern
                      Das ist ja genau mein Punkt! Ich habe das Übertragungsprotokoll als pdf gespeichert. Aber sind die getätigten zu elektronischem Steuerbescheid und Datenabholung nicht aufgeführt. Daher kommt man auch bei der Prüfung der Daten im Reiter Prüfen vor dem Versenden nicht mehr dran vorbei. Wenn es doch im Übertragungsprotokoll steht, dann habe ich es übersehen.

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                        #12
                        Aber sind die getätigten (Angaben) zu elektronischem Steuerbescheid und Datenabholung nicht aufgeführt.
                        Bei der Bescheiddatenabholung ist das klar, da die in Mein ELSTER nicht ausdrücklich beantragt werden muss, beim elektronischen Steuerbescheid

                        weiß ich das nicht genau, da ich bisher bei der Zustellung auf Papier geblieben bin, wofür keine Einwilligung übermittelt werden muss. Es gibt aber in

                        meinem Übertragungsprotokoll nach der Bankverbindung eine Zeile: Elektronische Bekanntgabe beziehungsweise Bekanntgabe in Papierform an

                        eine andere Person. Da steht bei mir nichts weiter dabei, aber da müsste logischerweise die elektronische Bekanntgabe vermerkt sein.
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                          #13
                          Perfekt, genau diese Angabe habe ich auch. Also kommt der Bescheid in Papierform und der Bescheiddatenvergleich in Mein Elster ist möglich.

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                            #14
                            Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
                            Hallo,

                            du bekommst eine Mail mit folgenden Inhalt:

                            Sehr geehrte/r Mein ELSTER-Nutzer/in,

                            von Ihrem Finanzamt wurden Bescheiddaten für den Veranlagungszeitraum 2020 (Transferticket: xxxxxxx) zur Abholung bereitgestellt. (Ihr Benutzername: WaKoe49)

                            Die Abholung dieser Daten wird Ihnen beim nächsten Login in Ihr Benutzerkonto angeboten. Wenn Sie die Abholung bei Login überspringen, können Sie die Daten über den Menüpunkt "Meine Bescheide" unter "Mein ELSTER" einsehen und herunterladen.
                            Sollten Sie die Daten nicht abholen, so werden diese nach 6 Monaten automatisch gelöscht.

                            Mit freundlichen Grüßen

                            Ihre Finanzverwaltung

                            Dabei ist auch der Bescheiddatenvergleich
                            Danke auch nochmal für das Posten der E-Mail Benachrichtigung. Der Text ist anscheinend anders formuliert, als wenn man die Steuer per ElsterFormular übermittelt.

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                              #15
                              Der Text ist anscheinend anders formuliert, als wenn man die Steuer per ElsterFormular übermittelt.
                              Was ja auch sein muss. Die Prozeduren zum Abholen unterscheiden sich nun mal im Detail.
                              Freundliche Grüße
                              Charlie24

                              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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