Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Angaben zur Abholung von Bescheiddaten

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    #16
    Macht absolut Sinn. Kommt dieser Hinweis dann auch von benachrichtigung@elster.de und nicht von portal@elster.de? Erstere landet bei mir manchmal im Spam ohne dass ich das möchte.

    Kommentar


      #17
      Hallo,

      wieviele bekommst du von benachrichtigung@elster.de?
      Das kenn ich gar nicht?
      Dein Mailprogramm lernt doch durch verschieben der Mail vom Spamordner in z.Bsp. Posteingang
      Die Mail kommt von portal
      Gruß FIGUL

      Kommentar


        #18
        Erstere landet bei mir manchmal im Spam ohne dass ich das möchte.
        Ja nach verwendetem E-Mail-Programm kann man das aber verhindern, indem man z. B. die Absenderadresse oder auch die Domain

        zur Liste sicherer Absender hinzufügt. Welche Absenderadresse konkret verwendet wird, weiß ich nicht, ich habe heuer noch keine

        Benachrichtigung erhalten.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar


          #19
          Von benachrichtigung@elster.de kam nur einmal pro Jahr die Nachricht, dass die Bescheiddaten abgeholt werden können, sonst nichts. Da habe ich aber auch per ElsterFormular die Steuer übermittelt und im Dialog meine E-Mail angegeben, dass ich benachrichtigt werden möchte, wenn die Bescheiddaten vorliegen. Und dann kam von dieser Mail eine Nachricht mit folgendem Text:

          Sehr geehrte Damen und Herren,

          für Sie wird von Ihrem Finanzamt bzw. Ihrer Finanzbehörde (xxx) über das Verfahren ELSTER in Kürze eine verschlüsselte Datei mit allen wesentlichen Daten zum Einkommensteuerbescheid 2019 zur Abholung bereitgestellt.

          Sie können diese Datei über die entsprechende Funktion Ihres Steuerprogrammes ab dem xx.xx.xxxx
          auf Ihren PC herunterladen!
          Sollten Sie die Daten nicht abholen, so werden diese nach 6 Monaten automatisch gelöscht.

          Dies ist eine automatisch generierte E-Mail - bitte antworten Sie nicht an diese Mailadresse.

          Mit freundlichen Grüßen

          Ihr Finanzamt / Ihre Steuerverwaltung
          www.elster.de

          Kommentar


            #20
            Hallo,

            dann verstehe ich deine Frage woher die Mail kommt schon gar nicht.
            Du hast doch nicht mehr mit EF übermittelt. Das Ganze ist doch hinfällig
            Gruß FIGUL

            Kommentar


              #21
              Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
              Hallo,

              dann verstehe ich deine Frage woher die Mail kommt schon gar nicht.
              Du hast doch nicht mehr mit EF übermittelt. Das Ganze ist doch hinfällig
              Die Frage kommt daher, dass ich zwangsweise erstmalig Mein Elster nutze und der Prozess an einigen Stellen abweicht. Daher war ich ziemlich unsicher, dank Euch habe ich nun die Funktionsweise verstanden.

              Kommentar


                #22
                ... dass ich zwangsweise erstmalig Mein Elster nutze
                Wobei du doch den Wechsel relativ problemlos geschafft hast, was ja nicht jedem gelingt, wie die Vielzahl von Fragen hier im Forum zeigt.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                Kommentar

                Lädt...
                X