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Freiwillig gesetzlich versichert - Anlage Vorsorgeaufwand

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    Freiwillig gesetzlich versichert - Anlage Vorsorgeaufwand

    Hallo zusammen,

    ich war im Jahr 2020 zunächst gesetzlich pflichtversichert, danach kurzzeitig arbeitslos mit ALG 1 und danach bis zum Jahresende freiwillig gesetzlich versichert.

    1.) Gehe ich richtig in der Annahme, dass ich die Beiträge für den Zeitraum der Pflichtversicherung in der GKV in den Zeilen 11-15 Anlage Vorsorgeaufwand eintrage und
    die Beiträge für den Zeitraum der freiwilligen Versicherung in den Zeiteln 16-22?

    2.) Für den Zeitraum der Arbeitslosigkeit, während der ich ALG 1 erhalten habe, muss ich dort gar nichts angeben, oder?

    3.) Trage ich in Zeile 21 die Summe derjenigen Beträge ein, die sich aus den Einzelposten in 24a-c der Lohnsteuerbescheinigung ergibt?
    Und in welchem Verhältnis steht Zeile 21 zu den Zeilen 37-39? Kommt in 21 die Summe und in 37-39 sind die die Einzelposten aufzuführen?

    Vielen Dank!

    #2
    Zu 1: Das ist für die Pflichtversicherung korrekt. Falls du nach der Arbeitslosigkeit als Arbeitnehmer freiwillig in der GKV versichert warst, sind ebenfalls
    die Zeilen 11 ff zutreffend. Die Zeilen 16 ff. sind nur für Versicherte gedacht, die keine Arbeitnehmer sind.

    Zu 2: Für den Zeitraum des ALG 1- Bezugs machst du keine Angaben, das ist richtig.

    Zu 3: Die Zeile 21 ist für dich nicht einschlägig. Bei Pflichtversicherung in der GKV gibt es keine AG-Zuschüsse, AG-Zuschüsse bei
    freiwilliger Krankenversicherung, gleich ob GKV oder PKV, sind nur in den Zeilen 37 bis 39 der Anlage Vorsorgeaufwand zu erklären.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Okay, vielen Dank.

      Somit addiere ich jeweils die Beiträge aus Pflicht- und freiwilliger Versicherung in den Zeilen 25 (AN-Beiträge GKV) und Zeilen 26 (AN-Beiträge Pflege) der beiden Lohnsteuerbescheinigungen und trage die Summe jeweils in die Anlage in den Zeilen 11 und 13 ein?

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        #4
        und trage die Summe jeweils in die Anlage in den Zeilen 11 und 13 ein?
        Genauso machst du das ! Bei Nutzung des Bescheinigungsabrufs müssten die Addition und die Einträge der Summen automatisch erfolgen.

        Du kannst ja mal ausprobieren, ob das inzwischen fehlerfrei funktioniert.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Vielen herzlichen Dank für die Hilfe, Charlie24. Du hast mir sehr geholfen.

          Habe die Bescheinigungen gerade mal abgerufen und die automatisch übernommenen Beträge decken sich mit denjenigen,
          die ich zuvor schon händisch eingetragen hatte.

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            #6
            Habe die Bescheinigungen gerade mal abgerufen und die automatisch übernommenen Beträge decken sich mit denjenigen,
            die ich zuvor schon händisch eingetragen hatte.
            Gut zu wissen ! Bis letztes Jahr sind da nämlich immer wieder mal Fehler aufgetreten.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

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              #7
              Die Altersvorsorgeaufwendungen sollen mir zu 90%, die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen vollständig (abzüglich eines Kürzungsbetrages).

              Darüber hinaus hatte ich noch eine Auslandsreise- und meine Kfz-Haftpflichtversicherung angegeben. Diese werden aber offenbar nicht berücksichtigt.
              Dies liegt daran, dass ein Betrag von 1.900 Euro bereits mit den obigen Beträgen erreicht wurde, oder?

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                #8
                Hallo,

                richtig,
                Wobei deine Auslandsreiseversicherung sowieso nicht berücksichtigt würde
                Gruß FIGUL

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                  #9
                  Dies liegt daran, dass ein Betrag von 1.900 Euro bereits mit den obigen Beträgen erreicht wurde, oder?
                  Genau genommen mit den Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen, die nach Kürzung um den auf das Krankengeld entfallenden Beitragsanteil

                  bereits über 1.900,00 € liegen. Die Beiträge zur Rentenversicherung spielen da keine Rolle, für die gelten andere Vorschriften. Davon werden im

                  Moment 90% des Gesamtbeitrags abzüglich des steuerfreien AG-Anteils anerkannt, nächstes Jahr steigt das dann auf 92%.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

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