Hallo zusammen,
ich war im Jahr 2020 zunächst gesetzlich pflichtversichert, danach kurzzeitig arbeitslos mit ALG 1 und danach bis zum Jahresende freiwillig gesetzlich versichert.
1.) Gehe ich richtig in der Annahme, dass ich die Beiträge für den Zeitraum der Pflichtversicherung in der GKV in den Zeilen 11-15 Anlage Vorsorgeaufwand eintrage und
die Beiträge für den Zeitraum der freiwilligen Versicherung in den Zeiteln 16-22?
2.) Für den Zeitraum der Arbeitslosigkeit, während der ich ALG 1 erhalten habe, muss ich dort gar nichts angeben, oder?
3.) Trage ich in Zeile 21 die Summe derjenigen Beträge ein, die sich aus den Einzelposten in 24a-c der Lohnsteuerbescheinigung ergibt?
Und in welchem Verhältnis steht Zeile 21 zu den Zeilen 37-39? Kommt in 21 die Summe und in 37-39 sind die die Einzelposten aufzuführen?
Vielen Dank!
ich war im Jahr 2020 zunächst gesetzlich pflichtversichert, danach kurzzeitig arbeitslos mit ALG 1 und danach bis zum Jahresende freiwillig gesetzlich versichert.
1.) Gehe ich richtig in der Annahme, dass ich die Beiträge für den Zeitraum der Pflichtversicherung in der GKV in den Zeilen 11-15 Anlage Vorsorgeaufwand eintrage und
die Beiträge für den Zeitraum der freiwilligen Versicherung in den Zeiteln 16-22?
2.) Für den Zeitraum der Arbeitslosigkeit, während der ich ALG 1 erhalten habe, muss ich dort gar nichts angeben, oder?
3.) Trage ich in Zeile 21 die Summe derjenigen Beträge ein, die sich aus den Einzelposten in 24a-c der Lohnsteuerbescheinigung ergibt?
Und in welchem Verhältnis steht Zeile 21 zu den Zeilen 37-39? Kommt in 21 die Summe und in 37-39 sind die die Einzelposten aufzuführen?
Vielen Dank!
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