Nachdem sich meine persönlichen Verhältnisse verändert haben, möchte/muss ich zur Einzelveranlagung wechseln. Das ist mir bisher nicht gelungen. Der Hinweis aus 2017 in diesem Forum funktioniert wohl nicht mehr, da es den aufgezeigten Pfad nicht mehr gibt oder ich ihn nicht finden kann.
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Keine Ankündigung bisher.
Von Zusammenveranlagung zur Einzelveranlagung wechseln
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Und zwar immer unter steuerpflichtige Person. Angaben zur Veranlagungsart dürfen bei Verheirateten nur im Trennungsjahr gemacht werden.du gibst einfach deine Daten einFreundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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Hallo,Zitat von Khalid Beitrag anzeigenWas denkst Du, was ich gemacht habe? Aber die Veranlagungsart wird vorgegeben und da ist keine Auswahlmöglichkeit zur Einzelveranlagung. Die Daten wurden vom Vorjahr übernommen.
was willst du auswählen bei einer Einzelveranlagung?
Kaum zu glaubenGruß FIGUL
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Wenn das noch eine Zusammenveranlagung war, müssen die Angaben zur Ehefrau komplett entfernt werden. Wenn du selbst die Ehefrau warst bzw. bist,Aber die Veranlagungsart wird vorgegeben und da ist keine Auswahlmöglichkeit zur Einzelveranlagung. Die Daten wurden vom Vorjahr übernommen.
kannst du die Datenübernahme aus dem Vorjahr vergessen. Da geht es schneller, alles neu zu erfassen.Freundliche Grüße
Charlie24
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So habe ich das gemacht. Man kommt aber über den Step, eine Veranlagungsart auswählen zu müssen nicht hinweg. Und in der Vorschlagsliste sind nur 3 Möglichkeiten der Zusammenveranlagung aufgeführt. Man kann nicht nichts eingeben. Dann geht's halt nicht weiter. Ich habe den Antrag dann komplett fertig gemacht und es kommen drei Fehlerhinweise und man kann die Erklärung nicht absenden.
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Nein, natürlich nicht ! Eine Datenübernahme aus einer Zusammenveranlagung des Vorjahres macht aber nur für den Ehemann Sinn,Was heißt neu erfassen? Muss man sich neu registrieren lassen?
nur dessen Daten stehen an der richtigen Stelle, nämlich unter steuerpflichtige Person. Der kann dann alle Angaben zur Ehefrau löschen
und die Angaben zur Veranlagungsart im Hauptvordruck auf Seite 3 ersatzlos entfernen.Freundliche Grüße
Charlie24
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