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Von Zusammenveranlagung zur Einzelveranlagung wechseln

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    Von Zusammenveranlagung zur Einzelveranlagung wechseln

    Nachdem sich meine persönlichen Verhältnisse verändert haben, möchte/muss ich zur Einzelveranlagung wechseln. Das ist mir bisher nicht gelungen. Der Hinweis aus 2017 in diesem Forum funktioniert wohl nicht mehr, da es den aufgezeigten Pfad nicht mehr gibt oder ich ihn nicht finden kann.

    #2
    Hallo,

    du gibst einfach deine Daten ein
    Gruß FIGUL

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      #3
      Was denkst Du, was ich gemacht habe? Aber die Veranlagungsart wird vorgegeben und da ist keine Auswahlmöglichkeit zur Einzelveranlagung. Die Daten wurden vom Vorjahr übernommen.

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        #4
        du gibst einfach deine Daten ein
        Und zwar immer unter steuerpflichtige Person. Angaben zur Veranlagungsart dürfen bei Verheirateten nur im Trennungsjahr gemacht werden.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Zitat von Khalid Beitrag anzeigen
          Was denkst Du, was ich gemacht habe? Aber die Veranlagungsart wird vorgegeben und da ist keine Auswahlmöglichkeit zur Einzelveranlagung. Die Daten wurden vom Vorjahr übernommen.
          Hallo,

          was willst du auswählen bei einer Einzelveranlagung?
          Kaum zu glauben
          Gruß FIGUL

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            #6
            Aber die Veranlagungsart wird vorgegeben und da ist keine Auswahlmöglichkeit zur Einzelveranlagung. Die Daten wurden vom Vorjahr übernommen.
            Wenn das noch eine Zusammenveranlagung war, müssen die Angaben zur Ehefrau komplett entfernt werden. Wenn du selbst die Ehefrau warst bzw. bist,

            kannst du die Datenübernahme aus dem Vorjahr vergessen. Da geht es schneller, alles neu zu erfassen.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

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              #7
              Wir haben den Status "dauernd getrennt lebend". Die Trennung war 2019 also gilt für 2020 nicht mehr die Zusammenveranlagung. Scheidung war erst in 2021. Ich habe bisher keine Stelle gefunden, in der ich eine Veranlagungsart ändern kann. .

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                #8
                Was heißt neu erfassen? Muss man sich neu registrieren lassen?

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                  #9
                  Wenn Ihr Euch 2019 getrennt habt, dann könnt Ihr 2020 nicht mehr zwischen Einzel- und Zusammenveranlagung entscheiden. Du gibst einfach Deine Daten an, und keine des Ehegatten. Dann wird eine Einzelveranlagung durchgeführt werden.

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                    #10
                    So habe ich das gemacht. Man kommt aber über den Step, eine Veranlagungsart auswählen zu müssen nicht hinweg. Und in der Vorschlagsliste sind nur 3 Möglichkeiten der Zusammenveranlagung aufgeführt. Man kann nicht nichts eingeben. Dann geht's halt nicht weiter. Ich habe den Antrag dann komplett fertig gemacht und es kommen drei Fehlerhinweise und man kann die Erklärung nicht absenden.

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                      #11
                      Was heißt neu erfassen? Muss man sich neu registrieren lassen?
                      Nein, natürlich nicht ! Eine Datenübernahme aus einer Zusammenveranlagung des Vorjahres macht aber nur für den Ehemann Sinn,

                      nur dessen Daten stehen an der richtigen Stelle, nämlich unter steuerpflichtige Person. Der kann dann alle Angaben zur Ehefrau löschen

                      und die Angaben zur Veranlagungsart im Hauptvordruck auf Seite 3 ersatzlos entfernen.
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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