Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Eintragung der Corona-Hilfe

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Eintragung der Corona-Hilfe

    Hallo allerseits,

    weiß jemand, in welches Formular/Zeile/Feld die Corona-Hilfe(n) einzutragen sind?

    Vielen Dank im Voraus

    #2
    Bei der Einkommensteuererklärung gibt es dafür die Anlage Corona-Hilfen. Die musst du hinzufügen. Wie das geht, ist hier beschrieben:

    https://forum.elster.de/anwenderforu...erkl%C3%A4rung

    Bei der EÜR steht es bei den Zeilenerläuterungen dabei. Weitere Einzelheiten siehe hier: https://forum.elster.de/anwenderforu...A4rung-angeben
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
      Bei der Einkommensteuererklärung gibt es dafür die Anlage Corona-Hilfen. Die musst du hinzufügen. Wie das geht, ist hier beschrieben:

      https://forum.elster.de/anwenderforu...erkl%C3%A4rung

      Bei der EÜR steht es bei den Zeilenerläuterungen dabei. Weitere Einzelheiten siehe hier: https://forum.elster.de/anwenderforu...A4rung-angeben
      Vielen Dank!

      Kommentar


        #4
        Zitat von bremen99 Beitrag anzeigen

        Vielen Dank!
        Gehört die Corona-Hilfe auch in die Umsatzsteuererklärung, damit die Einkünfte aus der USt-Erklärung den Angaben in der EÜR entsprechen?

        Kommentar


          #5
          Gehört die Corona-Hilfe auch in die Umsatzsteuererklärung, damit die Einkünfte aus der USt-Erklärung den Angaben in der EÜR entsprechen?
          Nein, das sind echte Zuschüsse, also nicht steuerbare Umsätze. Die haben in der Umsatzsteuererklärung nichts verloren.

          Das ist auch die Auffassung der Bayer. Finanzverwaltung: https://www.finanzamt.bayern.de/Info...ona-Hilfen.pdf
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

          Kommentar


            #6
            Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
            Nein, das sind echte Zuschüsse, also nicht steuerbare Umsätze. Die haben in der Umsatzsteuererklärung nichts verloren.

            Das ist auch die Auffassung der Bayer. Finanzverwaltung: https://www.finanzamt.bayern.de/Info...ona-Hilfen.pdf
            Danke sehr!

            Kommentar

            Lädt...
            X