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Anlage Kind geringfügige Beschäftigung angeben

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    #16
    Bezugnehmend auf die Eingangs-Frage in diesem Threat des Nutzer A6_P6 "Anlage Kind geringfügige Beschäftigung angeben (Zeilen 20-23)" :

    Verstehe ich richtig, dass ein Kind, welches sich in einer erstmaligen Berufsausbildung/Studium befindet,
    einen oder mehrere MiniJobs haben darf, ohne diese MiniJob(s) angegeben werden muss ??


    Hinweis an die Forum-Admins:
    Könnten man bitte die Beiträge in diesem Threat zu den Einstellungen/Uhrzeiten löschen, da diese den Blick auf das wesentliche etwas irritieren
    und auch nichts zur Sache tun.
    Denn m.E. ist das ein wichtiges Thema/Problem vor dem einige Anwender mit Kindern jetzt bei "Mein Elster" stehen ?

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      #17
      Hallo,

      Punkt 1: Was hast du in Zeile 20 angekreuzt?
      Punkt 2: Musst du doch nicht lesen
      Gruß FIGUL

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        #18
        zu Punkt 1:
        Zeile 20 Nein ... das Kind hat aber nebenbei einen Minijob.

        zu Punkt 2:
        irritiert schon sehr beim Lesen ...
        Zuletzt geändert von kantare; 25.06.2021, 12:23.

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          #19
          Zitat von kantare Beitrag anzeigen
          zu Punkt 1:
          Zeile 20 Nein ... das Kind hat aber nebe keine weiteren Fragen mehr.nbei einen Minijob.

          zu Punkt 2:
          irritiert schon sehr beim Lesen ...
          Hallo,

          offensichtlich verstehst du die Fragestellung nicht:
          Zeile 20 - nein- ergibt Ende
          In Zeile 21 steht: nur bei ja in Zeile 20
          in Zeile 22 steht nur bei ja Zeile 21

          Das ist doch eindeutig!
          Gruß FIGUL

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            #20
            Hallo FIGUL,

            erst einmal danke für Deine Geduld mit mir.

            Ich verstehe die Fragestellung, nur mir fehlt der Glaube, dass ein Kind, welches sich in seiner ersten Berufsausbildung/Studium nach der Schule befindet,
            einen Minijob haben darf, OHNE das ich diesesn bei der EkSt angeben muss ..... Letztendlich ist ein Minijob eine Erwerbstätigkeit (wenn auch eine geringfügige).

            Für unser erstes Kind hab ich das bisher in ElsterFormular angegeben.
            Da bin/war ich auf der sicheren Seite und musste mir nicht Unterschlagung, oder so, von irgendwelchen Einkünften vorwerfen lassen.

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              #21
              Du verstehst offenbar den steuerrechtlichen Hintergrund dieser Fragen nicht. Für den Kindergeldanspruch von volljährigen Kindern, die noch keine

              Erstausbildung abgeschlossen haben, spielt die Höhe des Einkommens des Kindes keine Rolle. Früher war das anders. Auch bei Kindern in einer

              Zweitausbildung bzw. einem Zweitstudium ist das anders. Dieser Unterschied führt zu der jetzigen Abfragereihenfolge in der Anlage Kind.

              Fazit: Erstausbildung noch nicht abgeschlossen - Einkommen spielt keine Rolle, also wird auch nicht danach gefragt !
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #22
                Dieses Thema Anlage Kind / Abschnitt 4 "Angaben zur geringfügigen Beschäftigung" treiben mich in den Wahnsinn bzw.
                in eine Fehlermeldung (siehe Anlage) aus der ich nicht mehr rauskommen .....

                Nach den Hinweisen in diesem Threat, habe ich jetzt alles mit NEIN gekennzeichnet, trotz allem meldet das Programm
                den beigefügten Fehler:

                20210718_Anlage_Kind_Fehlermeldung.jpg
                Angehängte Dateien

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                  #23
                  Zeile 21 darfst Du doch nur ausfüllen, wenn Zeile 20 mit ja beantwortet wurde!

                  Kommentar


                    #24
                    Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
                    Zeile 21 darfst Du doch nur ausfüllen, wenn Zeile 20 mit ja beantwortet wurde!
                    Und das gilt nicht nur für die Zeile 21, sondern auch für die Zeilen 22 und 23 !
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                      #25
                      Danke für Eure Geduld. Und sorry für die verspätete Rückmeldung.

                      Für einen Normalsterblichen ist dies m.E. etwas unglücklich, dass die Programmlogik so hart reagiert, wenn man NEIN anstelle von Keine Angaben macht .....

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                        #26
                        Ja, meiner Meinung nach könnte so eine elektronische Steuererklärung schon ein bisschen intelligenter sein, und in Felder, die man nicht ausfüllen darf, ganz einfach keine Eingabe mehr zulassen. Trotzdem, keine Angaben ist natürlich etwas anderes als Nein

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                          #27
                          Zitat von AS_P6 Beitrag anzeigen
                          Hallo zusammen,
                          beim Ausfüllen des Online Formulars "Anlage Kind" für 2020 komme ich nicht weiter. Das Kind ist/war am Studieren und hat Minijob ausgeübt. Also die erste Ausbildung ist nicht abgeschlossen. Alle Fragen wahrheitsgemäß beantwortet, meldet das Elster-online einen Fehler (Bild1), sinngemäß, "Sie haben einen Minijob angegeben, also muss das Kind gearbeitet haben", obwohl ich die Zeile 21 nur ausfüllen soll, wenn die Zeile 20 mit "Ja" beantwortet wurde.
                          Wenn ich angebe, dass das Kind gearbeitet hat, also Zeile 21 mit "Ja" beantworte, dann meldet das Programm, sinngemäß, dass ich die Angaben nur machen soll(darf), wenn das Kind die Berufsausbildung abgeschlossen hat, siehe Bild2.
                          Hat jemand einen Plan, wie man dem Programm vorgibt, dass das Kind mit der Ausbildung nicht fertig ist und einen Minijob hatte?
                          Hallo, ich habe das selbe Problem. Klar könnte ich alles mit nein beantworten und keine Angaben machen, aber wenn das Kind seine Steuererklärung macht, bekomme ich keine Probleme?

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                            #28
                            Zitat von christof71 Beitrag anzeigen
                            Klar könnte ich alles mit nein beantworten und keine Angaben machen
                            Solange Du zutreffende Angaben machst ist alles im grünen Bereich.

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                              #29
                              Zitat von christof71 Beitrag anzeigen

                              Hallo, ich habe das selbe Problem. Klar könnte ich alles mit nein beantworten und keine Angaben machen, aber wenn das Kind seine Steuererklärung macht, bekomme ich keine Probleme?
                              Du sollst ja nicht alles mit nein beantworten. Du sollst die Fragen, die ausdrücklich nur beantwortet werden sollen, wenn das Kind seine erste Ausbildung schon abgeschlossen hat, gar nicht beantworten, wenn das Kind in der Erstausbildung ist.

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                                #30

                                An der gleichen Stelle hänge ich auch fest.
                                Scheinbar scheint die Beantwortung der Fragen logisch und eindeutig zu sein. Die Verschiebung über eine Stunde in der Uhrzeit und nur der Hinweis es sei einfach und logisch genügt mir irgendwie nicht.
                                Wenn hier jemand schlauer ist als die, die es nicht verstehen, dann würde ich mich über eine Lösung dieser Zeilen 20,21,22 u.s.w. sehr freuen; aber bitte ohne Emotionen.
                                vielen Dank im Voraus

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