Hallo an alle,
ich möchte die Steuererklärung für 2020 machen und benutze dafür jetzt die Plattform "Mein ELSTER". Dazu hat die Ehefrau - jetzt Witwe - einen Account angelegt. Folgender Sachverhalt:
2020 hat sich nun folgendes geändert:
Wie gehe ich nun vor, da es im Internet (und auch in alten Threads hier im Forum, widersprüchliche bzw. für mich unklare Angaben gab.)
1 - Steuerpflichtige Person. Nur bei Zusammenveranlagung: Ehemann oder Person A (Ehegatte A / Lebenspartner(in) A nach dem LPartG)
Hier gebe ich die Daten des verstorbenen Ehemannes an (wie in den vergangenen Jahren), insbesondere das Feld "Verwitwet seit dem" lasse ich hier leer.
2 - Nur bei Zusammenveranlagung: Ehefrau oder Person B (Ehegatte B / Lebenspartner(in) B nach dem LPartG)
Hier gebe ich die Daten der Ehefrau an. Angaben zum Familienstand (z.B. dass sie im Jahr 2020 Witwe geworden ist), kann ich hier nicht machen, da mir die Software keine Eingabemöglichkeit bietet.
1. Frage: Ist das so korrekt?
Ich nutze außerdem den Bescheinigungsabfruf um die Bescheinigungen der Ehefrau automatisch in die Steuererklärung einfügen zu lassen, darunter die Rentenbezugsmitteilung und die Lohnsteuerbescheinigung. Das bedeutet für mich also, dass ich bei der Anlage R (Ehefrau) sowie die Anlage N (Ehefrau), von den Werbungskosten abgesehen, keine weiteren Eingaben machen müsste.
2. Frage: Ist das auch so korrekt?
Bei der Anlage R (Ehefrau) gibt es zu dem Punkt Leibrenten / Leistungen aus gesetzlichen Rentenversicherungen, landwirtschaftlicher Alterskasse, berufsständischen Versorgungseinrichtungen, eigenen zertifizierten Basisrentenverträgen die Zeile 7 Beginn der 1. vorhergehenden Rente (TT.MM.JJJJ), Ende. Dort wurden bereits (aufgrund der Rentenbezugsmitteilung) automatisch ein Zeitraum angegeben, nämlich der Zeitraum in dem der Ehemann eine Rente bezogen hat.
3. Frage: Warum findet sich dort diese Angabe bei der Ehefrau, obwohl sie doch zur Anlage R (Ehemann) gehören müsste.
4. Frage: Wie habe ich die Anlage R (Ehemann) auszufüllen:
5. Frage: Nach Angabe von Bestattungskosten etc. habe ich damit gerechnet, dass eine höhere Steuererstattung möglich wäre. Lasse ich die Steuer nun über "Mein ELSTER" berechnen, kommt nur ein Drittel des Betrages, von vergangenen Steuererklärungen heraus. Das war ernüchternd. Woran liegt das?
Ich danke für ausführliche Antworten!
ich möchte die Steuererklärung für 2020 machen und benutze dafür jetzt die Plattform "Mein ELSTER". Dazu hat die Ehefrau - jetzt Witwe - einen Account angelegt. Folgender Sachverhalt:
- Der Ehemann (Rentner) ist 2020 verstorben.
- Die Ehefrau arbeitet seit vielen Jahren und auch aktuell, als Angestellte.
2020 hat sich nun folgendes geändert:
- Ehemann erhielt bis zu seinem Tod eine Rente aus der GRV und nicht für das gesamte Jahr 2020.
- Ehefrau ist nach dem Tod von Ehemann von Steuerklasse 4 in Steuerklasse 3 gewechselt und erhält seither eine Witwenrente, das Bruttogehalt hat sich nicht verändert (jedoch das Nettogehalt, da andere Steuerklasse).
Wie gehe ich nun vor, da es im Internet (und auch in alten Threads hier im Forum, widersprüchliche bzw. für mich unklare Angaben gab.)
1 - Steuerpflichtige Person. Nur bei Zusammenveranlagung: Ehemann oder Person A (Ehegatte A / Lebenspartner(in) A nach dem LPartG)
Hier gebe ich die Daten des verstorbenen Ehemannes an (wie in den vergangenen Jahren), insbesondere das Feld "Verwitwet seit dem" lasse ich hier leer.
2 - Nur bei Zusammenveranlagung: Ehefrau oder Person B (Ehegatte B / Lebenspartner(in) B nach dem LPartG)
Hier gebe ich die Daten der Ehefrau an. Angaben zum Familienstand (z.B. dass sie im Jahr 2020 Witwe geworden ist), kann ich hier nicht machen, da mir die Software keine Eingabemöglichkeit bietet.
1. Frage: Ist das so korrekt?
Ich nutze außerdem den Bescheinigungsabfruf um die Bescheinigungen der Ehefrau automatisch in die Steuererklärung einfügen zu lassen, darunter die Rentenbezugsmitteilung und die Lohnsteuerbescheinigung. Das bedeutet für mich also, dass ich bei der Anlage R (Ehefrau) sowie die Anlage N (Ehefrau), von den Werbungskosten abgesehen, keine weiteren Eingaben machen müsste.
2. Frage: Ist das auch so korrekt?
Bei der Anlage R (Ehefrau) gibt es zu dem Punkt Leibrenten / Leistungen aus gesetzlichen Rentenversicherungen, landwirtschaftlicher Alterskasse, berufsständischen Versorgungseinrichtungen, eigenen zertifizierten Basisrentenverträgen die Zeile 7 Beginn der 1. vorhergehenden Rente (TT.MM.JJJJ), Ende. Dort wurden bereits (aufgrund der Rentenbezugsmitteilung) automatisch ein Zeitraum angegeben, nämlich der Zeitraum in dem der Ehemann eine Rente bezogen hat.
3. Frage: Warum findet sich dort diese Angabe bei der Ehefrau, obwohl sie doch zur Anlage R (Ehemann) gehören müsste.
4. Frage: Wie habe ich die Anlage R (Ehemann) auszufüllen:
- Die Zeilen 4-6 wie gehabt, wobei in Zeile 4 der Rentenbetrag nicht für das gesamte Jahr 2020 gilt, sondern nur die Anzahl an Monaten bis zum Tod des Ehemannes?
- Was muss ich bei der Zeile 7 angeben? Gebe ich hier den Zeitraum an, der bei der Anlage R (Ehefrau) automatisiert angegeben wurde, erhalte ich die Fehlermeldung, dass es bei den von mir erklärten Renten, eine Überschneidung der Zeiträume gibt bzw. die Reihenfolge nicht chronologisch sei. Woher wird also ersichtlich, dass nicht das gesamte Jahr 2020 vom Ehemann eine Rente bezogen wurde, da er ja in diesem Jahr verstarb?
5. Frage: Nach Angabe von Bestattungskosten etc. habe ich damit gerechnet, dass eine höhere Steuererstattung möglich wäre. Lasse ich die Steuer nun über "Mein ELSTER" berechnen, kommt nur ein Drittel des Betrages, von vergangenen Steuererklärungen heraus. Das war ernüchternd. Woran liegt das?
Ich danke für ausführliche Antworten!
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