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Einkommenssteuererklärung für 2020 als Witwe

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    Einkommenssteuererklärung für 2020 als Witwe

    Hallo an alle,

    ich möchte die Steuererklärung für 2020 machen und benutze dafür jetzt die Plattform "Mein ELSTER". Dazu hat die Ehefrau - jetzt Witwe - einen Account angelegt. Folgender Sachverhalt:
    • Der Ehemann (Rentner) ist 2020 verstorben.
    • Die Ehefrau arbeitet seit vielen Jahren und auch aktuell, als Angestellte.
    Bis zum Tod des Ehemannes wurden beide zusammenveranlagt und jedes Jahr wurde ein gewisser Betrag vom Finanzamt erstattet. Die bisherigen Steuerklärungen erfolgten nicht mit "Mein Elster", sondern über die Software "ElsterFormular".

    2020 hat sich nun folgendes geändert:
    • Ehemann erhielt bis zu seinem Tod eine Rente aus der GRV und nicht für das gesamte Jahr 2020.
    • Ehefrau ist nach dem Tod von Ehemann von Steuerklasse 4 in Steuerklasse 3 gewechselt und erhält seither eine Witwenrente, das Bruttogehalt hat sich nicht verändert (jedoch das Nettogehalt, da andere Steuerklasse).

    Wie gehe ich nun vor, da es im Internet (und auch in alten Threads hier im Forum, widersprüchliche bzw. für mich unklare Angaben gab.)

    1 - Steuerpflichtige Person. Nur bei Zusammenveranlagung: Ehemann oder Person A (Ehegatte A / Lebens­partner(in) A nach dem LPartG)
    Hier gebe ich die Daten des verstorbenen Ehemannes an (wie in den vergangenen Jahren), insbesondere das Feld "Verwitwet seit dem" lasse ich hier leer.

    2 - Nur bei Zusammenveranlagung: Ehefrau oder Person B (Ehegatte B / Lebens­partner(in) B nach dem LPartG)
    Hier gebe ich die Daten der Ehefrau an. Angaben zum Familienstand (z.B. dass sie im Jahr 2020 Witwe geworden ist), kann ich hier nicht machen, da mir die Software keine Eingabemöglichkeit bietet.

    1. Frage: Ist das so korrekt?


    Ich nutze außerdem den Bescheinigungsabfruf um die Bescheinigungen der Ehefrau automatisch in die Steuererklärung einfügen zu lassen, darunter die Rentenbezugsmitteilung und die Lohnsteuerbescheinigung. Das bedeutet für mich also, dass ich bei der Anlage R (Ehefrau) sowie die Anlage N (Ehefrau), von den Werbungskosten abgesehen, keine weiteren Eingaben machen müsste.

    2. Frage: Ist das auch so korrekt?


    Bei der Anlage R (Ehefrau) gibt es zu dem Punkt Leibrenten / Leistungen aus gesetzlichen Rentenversicherungen, landwirtschaftlicher Alterskasse, berufsständischen Versorgungseinrichtungen, eigenen zertifizierten Basisrentenverträgen die Zeile 7 Beginn der 1. vorhergehenden Rente (TT.MM.JJJJ), Ende. Dort wurden bereits (aufgrund der Rentenbezugsmitteilung) automatisch ein Zeitraum angegeben, nämlich der Zeitraum in dem der Ehemann eine Rente bezogen hat.

    3. Frage: Warum findet sich dort diese Angabe bei der Ehefrau, obwohl sie doch zur Anlage R (Ehemann) gehören müsste.


    4. Frage: Wie habe ich die Anlage R (Ehemann) auszufüllen:
    • Die Zeilen 4-6 wie gehabt, wobei in Zeile 4 der Rentenbetrag nicht für das gesamte Jahr 2020 gilt, sondern nur die Anzahl an Monaten bis zum Tod des Ehemannes?
    • Was muss ich bei der Zeile 7 angeben? Gebe ich hier den Zeitraum an, der bei der Anlage R (Ehefrau) automatisiert angegeben wurde, erhalte ich die Fehlermeldung, dass es bei den von mir erklärten Renten, eine Überschneidung der Zeiträume gibt bzw. die Reihenfolge nicht chronologisch sei. Woher wird also ersichtlich, dass nicht das gesamte Jahr 2020 vom Ehemann eine Rente bezogen wurde, da er ja in diesem Jahr verstarb?

    5. Frage: Nach Angabe von Bestattungskosten etc. habe ich damit gerechnet, dass eine höhere Steuererstattung möglich wäre. Lasse ich die Steuer nun über "Mein ELSTER" berechnen, kommt nur ein Drittel des Betrages, von vergangenen Steuererklärungen heraus. Das war ernüchternd. Woran liegt das?

    Ich danke für ausführliche Antworten!

    #2
    Zitat von Tarq99 Beitrag anzeigen
    "Mein ELSTER"
    Dann verschieb ich mal. Hier sind wir unter Allgemein und Projekt!

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      #3
      Zitat von Tarq99 Beitrag anzeigen
      Wie gehe ich nun vor, da es im Internet (und auch in alten Threads hier im Forum, widersprüchliche bzw. für mich unklare Angaben gab.
      Hast Du da einen Link?

      Kommentar


        #4
        Hier gebe ich die Daten des verstorbenen Ehemannes an (wie in den vergangenen Jahren), insbesondere das Feld "Verwitwet seit dem" lasse ich hier leer.
        Richtig, im Sterbejahr ändert sich steuerlich noch gar nichts, es ist wie bisher eine Zusammenveranlagung möglich, man gibt weiter verheiratet seit an.
        Auch bei den Daten der Ehefrau ändert sich im Sterbejahr des Ehemanns nichts.

        Zu 2: Falls der Bescheinigungsabruf für den Ehemann bereits zu Lebzeiten eingerichtet war, kannst du auch dessen Bescheinigungen für 2020 abrufen,
        nachträglich einrichten geht nicht mehr.

        Zu 3: Die Witwenrente ist eine Leibrente der Ehefrau und wird deshalb auch bei ihr erfasst, das gilt auch für die ersten 3 Monate. Die vorhergehende Rente
        des Ehemanns ist wesentlich für den steuerfreien Anteil. Was der Bescheinigungsabruf liefert, ist deshalb korrekt.

        Zu 4: Das ist der schwierigste Teil der Erklärung, nicht wegen des anteiligen Rentenbetrags, sondern wegen des anteiligen Rentenanpassungsbetrags.
        In Zeile 7 ist beim Ehemann der ursprüngliche Rentenbeginn einzutragen, das Datum kannst du aus den Daten der Ehefrau zur vorhergehenden Rente
        ablesen, dort ist ja der Beginn der vorhergehenden Rente eingetragen.

        Der Rentenanpassungsbetrag in Zeile 6 ist nicht wie gehabt, der muss neu ermittelt werden. Ohne Bescheinigungsabruf für den Ehemann etwas schwierig.

        Zu 5: Das lässt sich erst richtig ausrechnen, wenn die Angaben zur Rente des Ehemanns korrekt sind. Dass die Steuererstattung niedriger ausfällt, hat zum
        einem mit Steuerklassenwechsel der Ehefrau zu tun, bei der ja nach dem Wechsel in die Steuerklasse 3 weniger Lohnsteuer einbehalten wurde, zum anderen
        damit, dass bei außergewöhnlichen Belastungen wie Bestattungskosten ja oft nichts rauskommt, weil entsprechende Nachlasswerte vorhanden sind.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar


          #5
          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
          Richtig, im Sterbejahr ändert sich steuerlich noch gar nichts, es ist wie bisher eine Zusammenveranlagung möglich, man gibt weiter verheiratet seit an.
          Auch bei den Daten der Ehefrau ändert sich im Sterbejahr des Ehemanns nichts.

          Zu 2: Falls der Bescheinigungsabruf für den Ehemann bereits zu Lebzeiten eingerichtet war, kannst du auch dessen Bescheinigungen für 2020 abrufen,
          nachträglich einrichten geht nicht mehr.

          Zu 3: Die Witwenrente ist eine Leibrente der Ehefrau und wird deshalb auch bei ihr erfasst, das gilt auch für die ersten 3 Monate. Die vorhergehende Rente
          des Ehemanns ist wesentlich für den steuerfreien Anteil. Was der Bescheinigungsabruf liefert, ist deshalb korrekt.

          Zu 4: Das ist der schwierigste Teil der Erklärung, nicht wegen des anteiligen Rentenbetrags, sondern wegen des anteiligen Rentenanpassungsbetrags.
          In Zeile 7 ist beim Ehemann der ursprüngliche Rentenbeginn einzutragen, das Datum kannst du aus den Daten der Ehefrau zur vorhergehenden Rente
          ablesen, dort ist ja der Beginn der vorhergehenden Rente eingetragen.

          Der Rentenanpassungsbetrag in Zeile 6 ist nicht wie gehabt, der muss neu ermittelt werden. Ohne Bescheinigungsabruf für den Ehemann etwas schwierig.

          Zu 5: Das lässt sich erst richtig ausrechnen, wenn die Angaben zur Rente des Ehemanns korrekt sind. Dass die Steuererstattung niedriger ausfällt, hat zum
          einem mit Steuerklassenwechsel der Ehefrau zu tun, bei der ja nach dem Wechsel in die Steuerklasse 3 weniger Lohnsteuer einbehalten wurde, zum anderen
          damit, dass bei außergewöhnlichen Belastungen wie Bestattungskosten ja oft nichts rauskommt, weil entsprechende Nachlasswerte vorhanden sind.
          Vielen Dank, das hat mir weitergeholfen!

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            #6
            Bitte beachten, dass bei der Erstellung und Abgabe der Steuererklärung auch eventuelle Miterben einzubinden sind und das Finanzamt wissen will, wer Erbe ist. Denn das Guthaben steht nicht automatisch der Witwe zu.
            Schönen Gruß

            Picard777

            P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

            Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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