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Finanzamt antwortet in Papierbrief

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    Finanzamt antwortet in Papierbrief

    Hallo,
    haben beim Finanzamt wenige eher allgemeine Anfragen gestellt, und zwar per Mein Elster Postfach. Eine bzgl. Begleichung der ESt-Vorauszahlungen mittels Banküberweisung aus einem Bankdauerauftrag. In Anfrage haben wir die Verwendungszweckzeile gezeigt mit denen wir bei unserer Bank Dauerauftrag erstellen wollen und zwar zwecks ESt-Vorauszahlungen (die allgemeine Anforderung zu Überweisung: im Verwendungszweck Steuerart, Steuernummer und Fälligkeitszeitraum ist im Bankdauerauftrag schwer umzusetzen). Die in Anfrage gestellte Frage hieß, ob fürs FA das so akzeptabel ist. Eine Andere Anfrage an Finanzamt mit Mitteilung, wenn eine Anfrage dieser Arten von uns über Mein Elster Postfach gestellt wird, nehmen wir die FAs Antworten gerne über Elster Postfach entgegen. Auf beide Anfrage das Finanzamt Antwortet im Papierbrief.
    Im letzten Brief sie beziehen sich an Steuergeheimnis und Mangel an verschlüsselten Email Kommunikation mit FA.
    Wobei wir wollen mit FA nicht über E-Mail korrespondieren. Es geht uns vielmehr um Mein Elster Posfach - der Unterschied mag bedeutsam sein.
    Daher die Frage darf FA im Licht der Gesetzeslage uns auf gestellte Anfragen eher allgemeines Inhalts nicht über Mein Elster Postfach beantworten?

    #2
    AW: Finanzamt antwortet in Papierbrief

    Naja, obs darf ... jedenfalls hat der Finanzbeamte keinen Zugriff auf Dein Postfach, er kann es also nicht.

    Nicht der Fälligkeitszeitraum ist in der Überweisung anzugeben, sondern der Zeitraum, für den die Steuer anfällt. Z. B. 2017, 07/19 oder 3. Vj. 19, bzw. dementsprechend 2017, 0719, 4319.

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      #3
      AW: Finanzamt antwortet in Papierbrief

      Zitat von Bramko Beitrag anzeigen
      Hallo,
      haben beim Finanzamt wenige eher allgemeine Anfragen gestellt, und zwar per Mein Elster Postfach. Eine bzgl. Begleichung der ESt-Vorauszahlungen mittels Banküberweisung aus einem Bankdauerauftrag. In Anfrage haben wir die Verwendungszweckzeile gezeigt mit denen wir bei unserer Bank Dauerauftrag erstellen wollen und zwar zwecks ESt-Vorauszahlungen (die allgemeine Anforderung zu Überweisung: im Verwendungszweck Steuerart, Steuernummer und Fälligkeitszeitraum ist im Bankdauerauftrag schwer umzusetzen). Die in Anfrage gestellte Frage hieß, ob fürs FA das so akzeptabel ist. Eine Andere Anfrage an Finanzamt mit Mitteilung, wenn eine Anfrage dieser Arten von uns über Mein Elster Postfach gestellt wird, nehmen wir die FAs Antworten gerne über Elster Postfach entgegen. Auf beide Anfrage das Finanzamt Antwortet im Papierbrief.
      Im letzten Brief sie beziehen sich an Steuergeheimnis und Mangel an verschlüsselten Email Kommunikation mit FA.
      Wobei wir wollen mit FA nicht über E-Mail korrespondieren. Es geht uns vielmehr um Mein Elster Posfach - der Unterschied mag bedeutsam sein.
      Daher die Frage darf FA im Licht der Gesetzeslage uns auf gestellte Anfragen eher allgemeines Inhalts nicht über Mein Elster Postfach beantworten?
      Hallo,

      wie wärs mit SEPA-Mandat?
      Est-Voraustahlungen sind doch höchstwahrscheinlich nicht gleichbleibend

      Gruß FIGUL
      Gruß FIGUL

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        #4
        AW: Finanzamt antwortet in Papierbrief

        Bisher ist die elektronische Kommunikation in Richtung Bürger in Mein ELSTER noch nicht möglich, das soll aber nächstes Jahr kommen.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          AW: Finanzamt antwortet in Papierbrief

          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
          Bisher ist die elektronische Kommunikation in Richtung Bürger in Mein ELSTER noch nicht möglich, das soll aber nächstes Jahr kommen.
          Man kann aber einstweilen seinem Finanzamt (einmal im Leben) schriftlich erlauben, per simpler E-Mail zu antworten, und zwar hiermit:
          https://www.finanzamt.bayern.de/Info...rgeheimnis.pdf

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            #6
            AW: Finanzamt antwortet in Papierbrief

            Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
            Naja, obs darf ... jedenfalls hat der Finanzbeamte keinen Zugriff auf Dein Postfach, er kann es also nicht.

            Nicht der Fälligkeitszeitraum ist in der Überweisung anzugeben, sondern der Zeitraum, für den die Steuer anfällt. Z. B. 2017, 07/19 oder 3. Vj. 19, bzw. dementsprechend 2017, 0719, 4319.
            Na ja, auf mein Mein Elster Postfach könnte der ja schreiben, rein technisch zumindest müsste es möglich sein.

            - - - Aktualisiert - - -

            Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
            Bisher ist die elektronische Kommunikation in Richtung Bürger in Mein ELSTER noch nicht möglich, das soll aber nächstes Jahr kommen.
            Danke für dein Tipp.

            - - - Aktualisiert - - -

            Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
            Hallo,

            wie wärs mit SEPA-Mandat?
            Est-Voraustahlungen sind doch höchstwahrscheinlich nicht gleichbleibend

            Gruß FIGUL
            Dauerauftrag zu beenden geht, denk ich mal, schneller und unter geringerem Arbeitsaufwand.
            Zum Beenden des Dauerauftrages brauche ich nur eigene Kraft und funktioniertes Banking.
            Beim SEPA-Mandat da muss noch Zahlungsempfänger in die Prozedur rangezogen werden.

            - - - Aktualisiert - - -

            Zitat von mhanft Beitrag anzeigen
            Man kann aber einstweilen seinem Finanzamt (einmal im Leben) schriftlich erlauben, per simpler E-Mail zu antworten, und zwar hiermit:
            https://www.finanzamt.bayern.de/Info...rgeheimnis.pdf
            Diesen Weg will ich nicht gehen.

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              #7
              AW: Finanzamt antwortet in Papierbrief

              Zitat von Bramko Beitrag anzeigen
              Na ja, auf mein Mein Elster Postfach könnte der ja schreiben, rein technisch zumindest müsste es möglich sein.
              Wie schon gesagt ist das nicht möglich. Der Finanzbeamte kann nicht auf Dein Postfach zugreifen.

              Zitat von Bramko Beitrag anzeigen
              Zum Beenden des Dauerauftrages brauche ich nur eigene Kraft und funktioniertes Banking.
              Beim SEPA-Mandat da muss noch Zahlungsempfänger in die Prozedur rangezogen werden.
              Ehrlich gesagt, ich selber wollte die Kontrolle über meine vielen regelmäßigen Zahlungen behalten, und hab eine Zeitlang keine Abbuchungsermächtigungen erteilt. Das hat aber trotzdem dazu geführt, dass ich ab und zu was vergessen habe, oder Änderungen des Betrags nicht gleicht eingepflegt hab. Am Ende wirds dann auch sehr übersichtlich, wenn man rückwirkend Nachzahlungen der regelmäßigen Zahlung zuordnen muss, oder der Zahlungsempfänger überbezahlte Beträge nicht gleich zurücküberweist.

              Inzwischen mach ich genau das Gegenteil. Ich versuche alle zu zahlenden Beträge abbuchen zu lassen. Und, ehrlich gesagt, wenn die Einkommensteuer-Vorauszahlung mit Nebenleistungen abgebucht wird, dann guck ich schon lange nicht mehr, ob der Betrag jetzt richtig ist. Bei der Erstellung der Einkommensteuer-Erklärung such ich mir die Abbuchungen aber zusammen.

              Ich geb Dir aber Recht insoweit, dass Du selber rausfinden musst was für Dich das praktikablere ist.

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                #8
                AW: Finanzamt antwortet in Papierbrief

                Off topic!

                Ich bevorzuge auch SEPA-Lastschriftmandate. Um bei Zahlungen, die nur einmal jährlich abgebucht werden, keine Überraschungen zu erleben, sind alle regelmäßig wiederkehrenden Zahlungen

                in einer Budgetverwaltung erfasst, die auf dem Vorjahr aufbaut und während des Jahres aktualisiert wird. Das Budget führe ich in Excel, das geht wesentlich schneller als mit meinem Bankingprogramm.

                Das einzige, was mich bei der Einkommensteuer ein wenig stört, ist der Umstand, dass nur einmal im Quartal und nicht monatlich abgebucht wird, aber auch dafür habe ich eine Lösung gefunden.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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