Hallo,
haben beim Finanzamt wenige eher allgemeine Anfragen gestellt, und zwar per Mein Elster Postfach. Eine bzgl. Begleichung der ESt-Vorauszahlungen mittels Banküberweisung aus einem Bankdauerauftrag. In Anfrage haben wir die Verwendungszweckzeile gezeigt mit denen wir bei unserer Bank Dauerauftrag erstellen wollen und zwar zwecks ESt-Vorauszahlungen (die allgemeine Anforderung zu Überweisung: im Verwendungszweck Steuerart, Steuernummer und Fälligkeitszeitraum ist im Bankdauerauftrag schwer umzusetzen). Die in Anfrage gestellte Frage hieß, ob fürs FA das so akzeptabel ist. Eine Andere Anfrage an Finanzamt mit Mitteilung, wenn eine Anfrage dieser Arten von uns über Mein Elster Postfach gestellt wird, nehmen wir die FAs Antworten gerne über Elster Postfach entgegen. Auf beide Anfrage das Finanzamt Antwortet im Papierbrief.
Im letzten Brief sie beziehen sich an Steuergeheimnis und Mangel an verschlüsselten Email Kommunikation mit FA.
Wobei wir wollen mit FA nicht über E-Mail korrespondieren. Es geht uns vielmehr um Mein Elster Posfach - der Unterschied mag bedeutsam sein.
Daher die Frage darf FA im Licht der Gesetzeslage uns auf gestellte Anfragen eher allgemeines Inhalts nicht über Mein Elster Postfach beantworten?
haben beim Finanzamt wenige eher allgemeine Anfragen gestellt, und zwar per Mein Elster Postfach. Eine bzgl. Begleichung der ESt-Vorauszahlungen mittels Banküberweisung aus einem Bankdauerauftrag. In Anfrage haben wir die Verwendungszweckzeile gezeigt mit denen wir bei unserer Bank Dauerauftrag erstellen wollen und zwar zwecks ESt-Vorauszahlungen (die allgemeine Anforderung zu Überweisung: im Verwendungszweck Steuerart, Steuernummer und Fälligkeitszeitraum ist im Bankdauerauftrag schwer umzusetzen). Die in Anfrage gestellte Frage hieß, ob fürs FA das so akzeptabel ist. Eine Andere Anfrage an Finanzamt mit Mitteilung, wenn eine Anfrage dieser Arten von uns über Mein Elster Postfach gestellt wird, nehmen wir die FAs Antworten gerne über Elster Postfach entgegen. Auf beide Anfrage das Finanzamt Antwortet im Papierbrief.
Im letzten Brief sie beziehen sich an Steuergeheimnis und Mangel an verschlüsselten Email Kommunikation mit FA.
Wobei wir wollen mit FA nicht über E-Mail korrespondieren. Es geht uns vielmehr um Mein Elster Posfach - der Unterschied mag bedeutsam sein.
Daher die Frage darf FA im Licht der Gesetzeslage uns auf gestellte Anfragen eher allgemeines Inhalts nicht über Mein Elster Postfach beantworten?
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