Anlage V

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  • plankfam1
    Neuer Benutzer
    • 04.04.2021
    • 1

    #1

    Anlage V

    Wo ist der Eintrag zu machen für Pachtzins Ackerland Nutzfläche
  • L. E. Fant
    Erfahrener Benutzer
    • 20.09.2013
    • 15381

    #2
    Das könnte evtl. in die Einkommensteuererklärung passen, vielleicht auch in die Einnahmenüberschussrechnung und in die Umsatzsteuererklärung.

    Kommentar

    • Charlie24
      Erfahrener Benutzer
      • 14.03.2014
      • 45933

      #3
      Wo ist der Eintrag zu machen für Pachtzins Ackerland Nutzfläche
      Wenn die verpachteten Flächen zu einem ruhenden landwirtschaftlichen Betrieb gehören, müssten die Betriebseinnahmen über eine EÜR ermittelt

      und der Gewinn in der Anlage L erklärt werden. Wenn der Betrieb bereits aufgegeben ist, ist die Anlage V zutreffend und zwar dort auf der Teilseite

      3 - Andere Einkünfte in Zeile 32. Anzugeben sind nur die Einkünfte, die Werbungskosten wie die Grundsteuer A musst du selbst abziehen.

      Weitere Angaben zu dem Grundbesitz darfst du in der Anlage V nicht machen, insbesondere nichts dazu auf Teilseite 1 der Anlage V eintragen.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar

      • L. E. Fant
        Erfahrener Benutzer
        • 20.09.2013
        • 15381

        #4
        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
        die verpachteten Flächen
        Vielleicht geht es ja um gepachtete Flächen?

        Kommentar

        • Charlie24
          Erfahrener Benutzer
          • 14.03.2014
          • 45933

          #5
          Vielleicht geht es ja um gepachtete Flächen?
          Der Titel lautet Anlage V
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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