Wo ist der Eintrag zu machen für Pachtzins Ackerland Nutzfläche
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Keine Ankündigung bisher.
Anlage V
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Wo ist der Eintrag zu machen für Pachtzins Ackerland Nutzfläche
und der Gewinn in der Anlage L erklärt werden. Wenn der Betrieb bereits aufgegeben ist, ist die Anlage V zutreffend und zwar dort auf der Teilseite
3 - Andere Einkünfte in Zeile 32. Anzugeben sind nur die Einkünfte, die Werbungskosten wie die Grundsteuer A musst du selbst abziehen.
Weitere Angaben zu dem Grundbesitz darfst du in der Anlage V nicht machen, insbesondere nichts dazu auf Teilseite 1 der Anlage V eintragen.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigendie verpachteten Flächen
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Vielleicht geht es ja um gepachtete Flächen?Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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