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Fehler in der Steuerberechnung: Kapitalerträge - Sparer Pauschbetrag

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    Fehler in der Steuerberechnung: Kapitalerträge - Sparer Pauschbetrag

    Hallo in die Runde,

    kann es sein, dass es Probleme bei der unverbindlichen Steuerberechnung gibt. Ich habe u.a. Kapitalerträge (deutlich über dem Sparer Pauschbetrag), die dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben (Zeile 7). Ich habe das Kästchen für Günstigerprüfung gesetzt. Beim In Anspruch genommener Sparer-Pauschbetrag (Zeile 16) habe ich jetzt verschiedenste Zahlen eingetragen, an der steuerlichen Erstattung ändert sich nichts. Meiner Ansicht nach müsste die steuerliche Belastung sich, wenn ich den Sparer Pauschbetrag mit 0 Euro angebe, um 801 Euro erhöhen. Dies passiert aber nicht. Habe ich hier einen Denkfehler?

    #2
    Ich weiß zwar nicht, wie hoch deine Kapitalerträge über dem Sparer-Pauschbetrag liegen, einzutragen ist in Zeile 16 jedenfalls der Wert, der tatsächlich in

    Anspruch genommen wurde. Wenn du 0 angibst, behauptest du, du hast den Sparer-Pauschbetrag gar nicht beansprucht, da kann sich die steuerliche

    Belastung ja nicht erhöhen. Die Günstigerprüfung greift sowieso nur bis zu einem Grenzsteuersatz von 25%, also nur bei niedrigen Einkommen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Hallo,

      mit Günstigerprüfung sind die Angaben in Zeile 16 unerheblich, Elster - und später auch das Finanzamt - rechnet den Sparer-Pauschbetrag alleine ein, und zwar komplett.

      Stefan
      Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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        #4
        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
        Ich weiß zwar nicht, wie hoch deine Kapitalerträge über dem Sparer-Pauschbetrag liegen, einzutragen ist in Zeile 16 jedenfalls der Wert, der tatsächlich in

        Anspruch genommen wurde. Wenn du 0 angibst, behauptest du, du hast den Sparer-Pauschbetrag gar nicht beansprucht, da kann sich die steuerliche

        Belastung ja nicht erhöhen. Die Günstigerprüfung greift sowieso nur bis zu einem Grenzsteuersatz von 25%, also nur bei niedrigen Einkommen.
        Aber es müsste sich doch dann die steuerliche Erstattung entsprechend erhöhen? Beispiel: Kapitalerträge von 10000 Euro mit Kapitalertragssteuer von 2.500 Euro, keine Inanspruchnahme des Sparerpauschbetrag; entsprechend müsste sich doch meine steuerliche Erstattung um ca. 200 Euro auch erhöhen.

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          #5
          Hallo,

          Aber es müsste sich doch dann die steuerliche Erstattung entsprechend erhöhen? Beispiel: Kapitalerträge von 10000 Euro mit Kapitalertragssteuer von 2.500 Euro, keine Inanspruchnahme des Sparerpauschbetrag; entsprechend müsste sich doch meine steuerliche Erstattung um ca. 200 Euro auch erhöhen.
          Nein, denn die Rechnung läuft anders herum (Soli mal außen vor):
          ((Zeile 7 minus 801 Euro) mal 25% ) minus Zeile 37 = Steuererstattung/-nachzahlung
          Mit den Beispielzahlen: ((10000 Euro minus 801 Euro) mal 25% ) minus 2500 Euro, ergibt -201 Euro Erstattung.

          Wie du siehst kommt in dieser Rechnung die Zeile 16 gar nicht vor, es ist also egal was du dort einträgst (womit ich nicht sagen will, dass man da auch Beliebiges eintragen soll - es geht jetzt nur darum, warum es keine Auswirkungen auf die Berechnung hat).

          Anmerkung: Wir reden hier ausschließlich über die Fälle mit Günstigerprüfung, was bedeutet, dass es keine weiteren nicht erklärten Kapitalerträge gibt.

          Stefan
          Zuletzt geändert von reckoner; 06.04.2021, 11:02.
          Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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