Hallo in die Runde,
kann es sein, dass es Probleme bei der unverbindlichen Steuerberechnung gibt. Ich habe u.a. Kapitalerträge (deutlich über dem Sparer Pauschbetrag), die dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben (Zeile 7). Ich habe das Kästchen für Günstigerprüfung gesetzt. Beim In Anspruch genommener Sparer-Pauschbetrag (Zeile 16) habe ich jetzt verschiedenste Zahlen eingetragen, an der steuerlichen Erstattung ändert sich nichts. Meiner Ansicht nach müsste die steuerliche Belastung sich, wenn ich den Sparer Pauschbetrag mit 0 Euro angebe, um 801 Euro erhöhen. Dies passiert aber nicht. Habe ich hier einen Denkfehler?
kann es sein, dass es Probleme bei der unverbindlichen Steuerberechnung gibt. Ich habe u.a. Kapitalerträge (deutlich über dem Sparer Pauschbetrag), die dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben (Zeile 7). Ich habe das Kästchen für Günstigerprüfung gesetzt. Beim In Anspruch genommener Sparer-Pauschbetrag (Zeile 16) habe ich jetzt verschiedenste Zahlen eingetragen, an der steuerlichen Erstattung ändert sich nichts. Meiner Ansicht nach müsste die steuerliche Belastung sich, wenn ich den Sparer Pauschbetrag mit 0 Euro angebe, um 801 Euro erhöhen. Dies passiert aber nicht. Habe ich hier einen Denkfehler?
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