Guten Abend,
ich habe Ende Dezember ein Haus gekauft und mit den Renovierungsarbeiten begonnen. In dem Jahr 2018 sind Ende Dezember Renovierungskosten in Höhe von 6000 EUR entstanden. Ich wollte diese erst mit den restlichen Kosten in dem Jahr 2019 absetzen. Leider wurde die Kosten aus dem Jahr 2018 abgeleht. Begründd: Zu- und Abflussprinzip. Kann in diesem Fall Widerspruch eingelegt werden?
ich habe Ende Dezember ein Haus gekauft und mit den Renovierungsarbeiten begonnen. In dem Jahr 2018 sind Ende Dezember Renovierungskosten in Höhe von 6000 EUR entstanden. Ich wollte diese erst mit den restlichen Kosten in dem Jahr 2019 absetzen. Leider wurde die Kosten aus dem Jahr 2018 abgeleht. Begründd: Zu- und Abflussprinzip. Kann in diesem Fall Widerspruch eingelegt werden?
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