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    #16
    dann kannst Du sie natürlich auch in der Steuererklärung stehen lassen. Es handelt sich ja um zutreffende Angaben.
    Darf man selbstverständlich auch machen. Ich habe diese ganzen weiteren Vorsorgeaufwendungen, auch zur Haftpflicht- und Unfallversicherung

    vor ein paar Jahren ersatzlos entfernt und spare mir die Arbeit, die Beiträge jährlich zu aktualisieren. Das waren bei mir jedes Jahr 7 Positionen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #17
      danke an L.E.Fant und Charly 24 mit Respekt: seid ihr bloß schnell

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        #18
        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
        Darf man selbstverständlich auch machen. Ich habe diese ganzen weiteren Vorsorgeaufwendungen, auch zur Haftpflicht- und Unfallversicherung

        vor ein paar Jahren ersatzlos entfernt und spare mir die Arbeit, die Beiträge jährlich zu aktualisieren. Das waren bei mir jedes Jahr 7 Positionen.
        Hallo,

        @Charlie24,

        und du als Profi hast das tätsächlich jahrelang eingegeben.
        Glaub ich nicht
        Gruß FIGUL

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          #19
          und du als Profi hast das tätsächlich jahrelang eingegeben
          Es hat sich bei mir aufgrund der Günstigerprüfung nach § 10 Abs. 4a EStG (altes Recht vor 2005) auch einige Jahre steuerlich ausgewirkt.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #20
            Hallo,

            nach altem Recht.
            das ist aber schon lang länger her
            Gruß FIGUL

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              #21
              das ist aber schon lang länger her
              So lang auch nicht. Auf dem Papier gab es die Günstigerprüfung nach § 10 Abs. 4a EStG bis einschließlich 2019: https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__10.html
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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