Freibetrag für Alleinerziehende erscheint nicht in der Steuerberechnung

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  • Farina
    Neuer Benutzer
    • 07.04.2021
    • 2

    #1

    Freibetrag für Alleinerziehende erscheint nicht in der Steuerberechnung

    Ich bekomme für zwei Kinder Kindergeld bzw einen halben Kinderfreibetrag. Meine Tochter lebte in 2020 noch zu Hause und ich bekäme dafür einen Freibetrag für Alleinerziehende.
    In der Steuerberechnung von Elster erscheint jetzt nur der Kinderfreibetrag für die Tochter, der FB für meinen Sohn erscheint nicht (eventuell Günstigerprüfung, aber das kann eigentlich auch nicht sein) und der FB für Alleinerziehende erscheint gar nicht, obwohl im Formular beantragt. Wie kann das sein?
  • Farina
    Neuer Benutzer
    • 07.04.2021
    • 2

    #2
    Habe den Fehler selbst gefunden. Könnte vielleicht auch für andere hilfreich sein.
    Übernahme der Werte aus dem Vorjahr übernimmt auch die Ausbildungszeiten mit der Jahreszahl des Vorjahrs, so dass das Kind in dem Jahr keine Ausbildungszeiten hat. Bisschen tricky, nachdem alle anderen Daten ohne Jahresangabe erklärt werden.

    Kommentar

    • Charlie24
      Erfahrener Benutzer
      • 14.03.2014
      • 45928

      #3
      Übernahme der Werte aus dem Vorjahr übernimmt auch die Ausbildungszeiten mit der Jahreszahl des Vorjahrs,
      Das Problem hatten wir heuer schon mal, trotzdem danke für die Rückmeldung. Solche Fehler findet man nicht auf Anhieb:

      Hallo zusammen, ich habe bei "mein Elster" die Daten wie im Vorjahr erfasst, teilweise übernehmen lassen. Mein Einkommen weicht nur leicht vom Vorjahr ab. Die zumutbare Belastung weicht aber um 1000 Euro vom Vorjahr ab. ( 600 zu 1600 Euro). Woran kann das liegen ? Meine Tochter, für die ich auch in 2020 Kindergeld
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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