Hallo, hier der Text aus dem Bescheid
"Die durch den Anbieter elektronisch zu übermittelnden Daten zu den
Altersvorsorgebeiträgen (Riester-Rente) des Ehemannes lagen zum Zeitpunkt
der Bearbeitung Ihrer Steuererklärung nicht vor. Eine Prüfung, ob der
Sonderausgabenabzug für Altersvorsorgebeiträge günstiger ist als der
Anspruch auf Altersvorsorgezulage, konnte daher nicht erfolgen."
Kann oder muss ich da jetzt was veranlassen, dass die geleisteten Beiträge berücksichtigt werden? Oder wird eine Korrektur nach erfolgter Datenübermittlung automatisch erfolgen ?
Leider kann man ja nicht wissen, wann ein Institut die Daten übermittelt, ich dachte, mitte März sollte das erledigt sein, das ist aber wohl nicht der Fall gewesen.
Vielen Dank für Antworten schon mal im Voraus!
"Die durch den Anbieter elektronisch zu übermittelnden Daten zu den
Altersvorsorgebeiträgen (Riester-Rente) des Ehemannes lagen zum Zeitpunkt
der Bearbeitung Ihrer Steuererklärung nicht vor. Eine Prüfung, ob der
Sonderausgabenabzug für Altersvorsorgebeiträge günstiger ist als der
Anspruch auf Altersvorsorgezulage, konnte daher nicht erfolgen."
Kann oder muss ich da jetzt was veranlassen, dass die geleisteten Beiträge berücksichtigt werden? Oder wird eine Korrektur nach erfolgter Datenübermittlung automatisch erfolgen ?
Leider kann man ja nicht wissen, wann ein Institut die Daten übermittelt, ich dachte, mitte März sollte das erledigt sein, das ist aber wohl nicht der Fall gewesen.
Vielen Dank für Antworten schon mal im Voraus!
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