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Riester-Daten lagen vom Anbieter nicht vor, eine Prüfung konnte daher nicht erfolgen

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    Riester-Daten lagen vom Anbieter nicht vor, eine Prüfung konnte daher nicht erfolgen

    Hallo, hier der Text aus dem Bescheid
    "Die durch den Anbieter elektronisch zu übermittelnden Daten zu den
    Altersvorsorgebeiträgen (Riester-Rente) des Ehemannes lagen zum Zeitpunkt
    der Bearbeitung Ihrer Steuererklärung nicht vor. Eine Prüfung, ob der
    Sonderausgabenabzug für Altersvorsorgebeiträge günstiger ist als der
    Anspruch auf Altersvorsorgezulage, konnte daher nicht erfolgen."

    Kann oder muss ich da jetzt was veranlassen, dass die geleisteten Beiträge berücksichtigt werden? Oder wird eine Korrektur nach erfolgter Datenübermittlung automatisch erfolgen ?
    Leider kann man ja nicht wissen, wann ein Institut die Daten übermittelt, ich dachte, mitte März sollte das erledigt sein, das ist aber wohl nicht der Fall gewesen.
    Vielen Dank für Antworten schon mal im Voraus!

    #2
    Leider kann man ja nicht wissen, wann ein Institut die Daten übermittelt, ich dachte, mitte März sollte das erledigt sein, das ist aber wohl nicht der Fall gewesen.
    Eigentlich müssten die Anbieter die Daten bis Ende Februar übermitteln, so dass die Daten Anfang März auf den FA-Servern vorliegen. Da geht aber
    immer mal etwas schief, bei mir steht aktuell (07.04.2021) auch noch ein Datensatz aus.

    Du musst den Bescheid daraufhin durchsehen, ob die Steuerfestsetzung in dem Punkt für vorläufig erklärt wurde oder sogar unter Vorbehalt der
    Nachprüfung
    steht. Dann musst du gegenüber dem Finanzamt gar nichts unternehmen, der Bescheid wir dann von amtswegen korrigiert, sobald
    die Daten übermittelt sind.

    Unabhängig davon kannst du die fehlende Datenübermittlung natürlich gegenüber dem Anbieter monieren. Ich habe das in meinem Fall vorletzte Woche
    auch gemacht, aber noch keine Rückmeldung erhalten. Du kannst vorher ja deine Bescheinigungen abrufen, vielleicht sind die Daten jetzt da.
    Zuletzt geändert von Charlie24; 07.04.2021, 21:28.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Wenn der Bescheid vorläufig ist oder unter Vorbehalt der Nachprüfung steht, dann muss das meiner Meinung nach nicht zwingend heißen, dass eine Änderung automatisch erfolgt. Irgendjemand im Finanzamt müsste das ja dann auch überwachen.
      Da würde ich also auf jeden Fall selber ein Auge drauf werfen und das Finanzamt nochmal drauf ansprechen wenn es soweit ist. Der Bescheid sollte dann auf alle Fälle nach § 173 AO änderbar sein.

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        #4
        Sehr häufig hat das aber auch andere Gründe: Wenn dem Anbieter z.B. Deine ID-Nummer nicht vorliegt, muss er sich eigentlich darum kümmern und bei Dir nachfragen oder beim BZSt selbst abfragen unabhängig von der Thematik, dass es natürlich auch die Pflicht des Anlegers ist das zu erledigen. Das "sparen" sich nach meiner Erfahrung aber viele Anbieter. Und ohne die ID-Nummer ist aber keine Übermittlung möglich mit der Folge, dass das Finanzamt natürlich nichts hat.

        Da es noch ein paar andere Konstellationen gibt: Wenn das dein Erstjahr ist, würde ich beim Anbieter nachhaken, woron das liegt und was ihm ggf. fehlt. Wenn das in der Vergangenheit aber schon gefunzt hat, dann schließe ich mich meinen Vorrednern an.

        Unabhängig davon gibt es natürlich auch die Vorfrage, ob das Thema überhaupt etwas bringt: Mit den Daten des Anbieters kann das Finanzamt die Günstigerprüfung durchführen. Wenn du aber durch die Steuerberechnung im Rahmen Deiner Erklärungsabgabe weißt, dass der Zulagenanspruch sowieso günstiger ist und es also überhaupt keinen Sonderausgabenabzug geben wird so oder so, ist die Bemerkung des Finanzamts für Dich eigentlich -für dieses Jahr- irrelevant unabhängig davon, dass dem Anbieter natürlich zukunftsgerichtet schon die ID-Nummer vorliegen sollte, sonst hast Du das Thema auch in den nächsten Jahren.
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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          #5
          Hallo zusammen
          danke für die Antworten
          Die Festsetzung ist tatsächlich vorläufig nach §165 1/2/3, in der Auflistung auf was sich die Vorläufigkeit bezieht, sind die Riester-Verträge (ist bei meiner Frau das selbe, selber Anbieter) allerdings nicht aufgeführt. Die Verträge existieren schon seit 15 Jahren und bisher hat das immer geklappt.
          Da muss ich doch mal bei meinem Anbieter vorsprechen..
          Danke nochmal für die Informationen dazu
          Gruß
          Noki

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            #6
            in der Auflistung auf was sich die Vorläufigkeit bezieht, sind die Riester-Verträge (ist bei meiner Frau das selbe, selber Anbieter) allerdings nicht aufgeführt
            Dann ist der Bescheid insoweit auch nicht vorläufig. Da hilft nur die Kontaktaufnahme mit dem Anbieter.

            Wenn ihr selbst die Bescheinigungen erhalten habt, könnte man alternativ die Originale beim Finanzamt einreichen
            Zuletzt geändert von Charlie24; 08.04.2021, 21:00.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

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              #7
              Danke Charly24 für die rasche Antwort.
              habe meinen Anbieter kontaktiert, um die zeitnahe Datenübermittlung gebeten und auch unsere ID's nochmal mitgeteilt. Ich hoffe dass es dann zeitnah läuft.
              Gruß Noki66

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                #8
                Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                Wenn ihr selbst die Bescheinigungen erhalten habt, könnte man alternativ die Originale beim Finanzamt einreichen
                Nicht wirklich, die reichen dem Finanzamt nicht. Es muss der Datensatz sein oder eine Bescheinigung des Anbieters, in der er auch bestätigt, dass er aus technischen Gründen nicht zur Übermittlung in der Lage war.
                Schönen Gruß

                Picard777

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                  #9
                  Wobei ich in einem Jahr den Fall hatte, dass sowohl Riester als auch Rürup (bei verschiedenen Anbietern) wegen nicht vorliegender elektronischer Daten gestrichen wurden, die ich über den Abruf der Bescheinigungen automatisch hatte eintragen lassen. Da fiel mir der Einspruch natürlich leicht, ich habe dann einfach Screenshots aus dem Elsterportal beigelegt. Der Bearbeiter war aber auch sonst von sehr wenig Sachkenntnis getrübt.
                  Insofern würde ich erstmal über den Abruf schauen, ob die Daten nicht schlichtweg doch da sind. Nicht immer sitzt das Problem auf dieser Seite des Bildschirms.

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                    #10
                    Was ich auch kenne insbesondere für Zeiten vor 2019, ist dass der Anbieter die Daten zwar übermittelt hat, aber an das falsche Bundesland, so dass der Bearbeiter die Daten nicht ohne weitere Recherchen finden kann. Das betrifft sowohl die Fälle, in denen der Anbieter schlicht Mist baut, als auch bundeslandübergreifende spätere Umzüge.
                    Schönen Gruß

                    Picard777

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                      #11
                      Hallo zusammen,
                      ich habe eine Frage zu genau dieser Problematik:
                      Ich selbst habe keinen Riestervertrag, aber meine Frau hat einen.
                      Sie hat 982€ eingezahlt und bekommt 175€ Zulage, also in Summe 1157€.
                      Im Steuerbescheid wurden diese 1157€ nicht berücksichtigt.
                      Dadurch ist die Steuererstattung um ca 250€ geringer als von Elster mit Abzug dieser Summe vorherberechnet.

                      in der Erläuterung steht der Absatz:
                      "Die durch den Anbieter elektronisch zu übermittelnden Daten zu den Altersvorsorgebeiträgen
                      (Riester-Rente) des Ehemannes lagen zum Zeitpunkt der Bearbeitung Ihrer Steuererklärung nicht vor.
                      Eine Prüfung, ob der Sonderausgabenabzug für Altersvorsorgebeiträge günstiger ist als der Anspruch
                      auf Altersvorsorgezulage, konnte daher nicht erfolgen."

                      Hängt das damit zusammen?
                      Oder hat die Günstigerprüfung bei meiner Frau ergeben, dass es günstiger ist, keinen Abzug vorzunehmen?
                      Das würde ich aber nicht verstehen, denn 250€ weniger Steuer ist doch besser als 175€ Zulage?

                      Ich würde das gerne verstehen und ggf Widerspruch einlegen.
                      Bin für jede Hilfe dankbar, dieses Thema Günstigerprüfung verstehe ich nicht.

                      Grüße und schöne Feiertage
                      Hoebsi

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                        #12
                        Eine Prüfung, ob der Sonderausgabenabzug für Altersvorsorgebeiträge günstiger ist als der Anspruch auf Altersvorsorgezulage, konnte daher nicht erfolgen.
                        Der Hinweis ist doch eindeutig. Dem Finanzamt liegen die elektronisch übermittelten Daten angeblich nicht vor, also kann nichts geprüft werden.
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                          #13
                          Das hört sich für mich so an, als ob
                          • Deine Frau mittelbar berechtigt wäre und
                          • Du selber keine Einzahlungen auf Deinen Riester-Vertrag geleistet hättest.

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                            #14
                            Danke Euch beiden für die Antworten!

                            Meine Frau ist unmittelbar berechtigt (es ist ihr Vertrag auf den sie selber einzahlt)
                            Ich selber habe keinen Riester-Vertrag, also gibt es natürlich auch keine Daten und keine Einzahlung.

                            Wenn keine Günstigerprüfung erfolgen kann, dann müsste doch die Altersvorsorge wie eingereicht berücksichtigt werden.

                            Beste Grüße
                            Hoebsi

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                              #15
                              Zitat von Hoebsi Beitrag anzeigen
                              Wenn keine Günstigerprüfung erfolgen kann, dann müsste doch die Altersvorsorge wie eingereicht berücksichtigt werden.
                              Die elektronische Übermittlung ist gesetzlich vorgeschrieben. Wenn diese nicht erfolgt ist, streicht das FA zu Recht, selbst wenn der Papst die Beiträge mit seinem eigenen Blut auf Papier bescheinigt hätte.
                              ​​​​​​
                              Helfen könnte nur eine Bescheinigung des Anbieters, dass er die Daten aus zwingenden technischen Gründen nicht übermitteln konnte.
                              Wahrscheinlicher ist aber, dass die Daten tatsächlich schon übermittelt, aber falsch zugeordnet wurden. Daher wären die logischen Schritte für mich, wenn die Daten auch per Abruf nicht verfügbar sind, den Anbieter nach Zeitpunkt und Inhalt der Übermittlung zu fragen.
                              Zuletzt geändert von multi; 27.12.2021, 15:58.

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