Hallo, wo kann ich meine Betriebskosten als Vermieter bei der Anlage VV eingeben? Unter Punkt 14 (Grundsteuer...) oder unter Punkt 17 (Sonstiges)? Hier muss ich aber immer den Haken setzen bei "Ausgaben, die nicht mit Vermietungseinkünften zusammenhängen, wurden durch direkte Zuordnung ermittelt". Das stimmt doch dann aber nicht. Wer kann helfen? Vielen Dank. DagmarM
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Wo trage ich die Betriebskosten als Vermieter bei Anlage VV ein?
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Üblicherweise erklärt man die Betriebskosten auf Seite 14 der Anlage V. Wenn ein Objekt zu 100% vermietet ist, muss man keine Angaben
zur Art der Zuordnung bzw. Ermittlung machen. Dann gibt es ja keine Ausgaben, die nicht mit Vermietungseinkünften zusammenhängen.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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Vielen Dank für Ihre schnelle Rückantwort. Jetzt muss ich doch nochmals nachhaken. Mir wird jeden Monat von der Hausverwaltung ein bestimmter Betrag für die Betriebskosten abgezogen. Den wollte ich eigentlich als Gesamtbetrag/Jahr im Formular hinterlegen, da dieser Betrag von dem Anteil meines Mieters in der Jahresabrechnung abweicht. (Ich hatte vor Elster einfach eine Anlage beigefügt). Viele Grüße
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Den wollte ich eigentlich als Gesamtbetrag/Jahr im Formular hinterlegen
Nachzahlungen/Gutschriften aus der Jahresabrechnung für 2019 = Hausgeld 2020 (ohne Erhaltungsaufwand)
Hausgeld_47.JPGHausgeld_47_2.JPGFreundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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