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Wo trage ich die Betriebskosten als Vermieter bei Anlage VV ein?

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    Wo trage ich die Betriebskosten als Vermieter bei Anlage VV ein?

    Hallo, wo kann ich meine Betriebskosten als Vermieter bei der Anlage VV eingeben? Unter Punkt 14 (Grundsteuer...) oder unter Punkt 17 (Sonstiges)? Hier muss ich aber immer den Haken setzen bei "Ausgaben, die nicht mit Vermietungseinkünften zusammenhängen, wurden durch direkte Zuordnung ermittelt". Das stimmt doch dann aber nicht. Wer kann helfen? Vielen Dank. DagmarM

    #2
    Üblicherweise erklärt man die Betriebskosten auf Seite 14 der Anlage V. Wenn ein Objekt zu 100% vermietet ist, muss man keine Angaben

    zur Art der Zuordnung bzw. Ermittlung machen. Dann gibt es ja keine Ausgaben, die nicht mit Vermietungseinkünften zusammenhängen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Vielen Dank für Ihre schnelle Rückantwort. Jetzt muss ich doch nochmals nachhaken. Mir wird jeden Monat von der Hausverwaltung ein bestimmter Betrag für die Betriebskosten abgezogen. Den wollte ich eigentlich als Gesamtbetrag/Jahr im Formular hinterlegen, da dieser Betrag von dem Anteil meines Mieters in der Jahresabrechnung abweicht. (Ich hatte vor Elster einfach eine Anlage beigefügt). Viele Grüße

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        #4
        Das ist schon klar, dass Einnahmen und Ausgaben voneinander abweichen.

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          #5
          Den wollte ich eigentlich als Gesamtbetrag/Jahr im Formular hinterlegen
          Wer oder was hindert dich daran ? Monatsrate x 12 abzüglich darin enthaltener Zuführungen zur Instandhaltungsrücklage zuzüglich bzw. abzüglich

          Nachzahlungen/Gutschriften aus der Jahresabrechnung für 2019 = Hausgeld 2020 (ohne Erhaltungsaufwand)

          Hausgeld_47.JPGHausgeld_47_2.JPG
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            Hallo Charlie24, lieben Dank für Deine Ausführungen und wertvollen Tipps, ohne Dich wäre ich verloren... ich mach mich gleich mal ans Ausfüllen.
            Viele Grüße
            DagmarM

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