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    Rentenbesteuerung

    Tach allerseits,

    das FA hat für 2020 die Rentenanpassung aus einer privaten Rentenversicherung der bestätigten Gesamtsumme nochmal hinzugerechnet.
    Die Logik der Hinzurechnung erschliest sich mir nicht. Die Anpassung ist doch in der zu versteuernden Gesamtsumme enthalten.

    Daß der steuerfreie Ertragsanteil nicht zu einer Neuberechnung führt, ist klar.

    Ich sehe darin eine "Doppelbesteuerung", oder liege ich falsch ?

    #2
    Ja, Du liegst falsch. Das System des "gleichbleibenden" steuerfreien Anteils, der in bestimmten Fällen (z.B. Mütterrente) so gleichbleibend auch nicht ist, ist von hinten durch die Brust geschossen:

    Der "gleichbleibende" steuerfreie Betrag wird nicht als gleichbleibend tatsächlich festgeschrieben, sondern ergibt sich nur "zufällig" jedes Jahr aus den Eingaben u.a. zum Rentenanpassungsbetrag. Hintergrund ist, dass die jährlich "normale" Rentensteigerung voll steuerpflichtig ist: Da Du jedes Jahr die Jahresrente erklärst, die um die Rentensteigerung erhöht wurde, gleichzeitig aber den Rentenanpassungsbetrag (= Rentenerhöhung) erklärst, kann das Programm daraus errechnen, was die Ursprungsrente war aufgeteilt in den steuerpflichtigen Anteil und den "gleichbleibenden" steuerfreien Anteil und was die voll steuerpflichtigen Rentenerhöhungen waren.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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      #3
      das FA hat für 2020 die Rentenanpassung aus einer privaten Rentenversicherung der bestätigten Gesamtsumme nochmal hinzugerechnet.
      Um welche Art von Rente handelt es sich genau ? Die Aussagen von Picard777 gelten für Leibrenten.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        Richtig, das habe ich unterstellt, da sonst ein Rentenanpassungsbetrag wohl kaum anfallen dürfte.
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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          #5
          Danke !

          Ich habe gerade nochmal nachgeschaut:

          Ggü. Vorjahr hat es de facto keine Erhöhung gegeben, und die innerhalb der Gesamtsumme 2020 herausgerechneten Beträge sind in 2019 nicht herausgerechnet worden.Da wurde die mir bescheinigte Endsumme zugrundegelegt.

          Die jetzige Handhabung führt zu einer ggü. der Vorausberechnug Erhöhung um einige 100 €.

          Insgesamt geht es nicht um weltbewegende Zahlen, sondern primär um die Systematik.
          Zuletzt geändert von ; 08.04.2021, 11:44.

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