Tach allerseits,
das FA hat für 2020 die Rentenanpassung aus einer privaten Rentenversicherung der bestätigten Gesamtsumme nochmal hinzugerechnet.
Die Logik der Hinzurechnung erschliest sich mir nicht. Die Anpassung ist doch in der zu versteuernden Gesamtsumme enthalten.
Daß der steuerfreie Ertragsanteil nicht zu einer Neuberechnung führt, ist klar.
Ich sehe darin eine "Doppelbesteuerung", oder liege ich falsch ?
das FA hat für 2020 die Rentenanpassung aus einer privaten Rentenversicherung der bestätigten Gesamtsumme nochmal hinzugerechnet.
Die Logik der Hinzurechnung erschliest sich mir nicht. Die Anpassung ist doch in der zu versteuernden Gesamtsumme enthalten.
Daß der steuerfreie Ertragsanteil nicht zu einer Neuberechnung führt, ist klar.
Ich sehe darin eine "Doppelbesteuerung", oder liege ich falsch ?
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