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Lohnsteuerbescheinigung-- Beträge eintragen funktioniert nicht

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    Lohnsteuerbescheinigung-- Beträge eintragen funktioniert nicht

    Hallo, ich möchte nun von meinem Mann den Bruttobetrag, eingehaltene Lohnsteuer usw.eintragen, habe wohl Schwierigkeiten mit der Komma -Puktsetzung.
    Ich habe nun, (glaube ich) alle Varianten ausprobiert, aber im rotem Fehlerfeld steht---Geldbeträge müssen vom Format 0,00 oder -0,00 mit genau zwei Kommastellen sein. Leerzeichen oder Punkte sind nich zulässig. Wie schreibe ich den Betrag 60.456,90 z.B in den "Kasten"

    #2
    Wie schreibe ich den Betrag 60.456,90 z.B in den "Kasten"
    So müsste die Eingabe erfolgen: 60456,90 Ohne Tausender-Punkt und ohne Leerzeichen !
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Ja, auf einmal funktioniert es auch. Wollte meinen Beitrag gerade löschen. Komisch, hatte das am Anfang genau so, aber dann kam die Fehlermeldung. Danke.

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        #4
        Arbeitslohn Beträge stehen. Wo aber kommen die Sozialversicherungsbeträge hin? Finde es nicht.

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          #5
          Anlage Vorsorgeaufwand?

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            #6
            Anlage Vorsorgeaufwand?
            Ohne Fragezeichen ! https://forum.elster.de/anwenderforu...erkl%C3%A4rung
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              Ach so, dann danke ich Dir.

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                #8
                Bin noch immer dabei, ich hoffe ich "nerve" nicht. Mache -Mein Elster- zum ersten Mal. Bin jetzt bei Sonderausgaben wo die Kirchensteuer eingetragen werden soll. Da trage ich nun den gleichen Betrag ein, den ich schon in der Anlage Arbeitslohn-Kirchensteuer eingetragen habe?

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                  #9
                  Es gibt keine "Anlage Arbeitslohn-Kirchensteuer". Du trägst dort die Kirchensteuern ein, die Du im betreffenden Jahr egal für welches Jahr gezahlt hast, bei der Erstattungsfrage entsprechend. Ausnahme: Kirchensteuer auf Abgeltungssteuer. Am Ende des Tages werden da sicherlich auch die Lohnkirchensteuern der Anlage N hingehören, aber ggf. auch Kirchensteuern aus Vorauszahlungen oder Nachzahlungen / Erstattungen aufgrund Veranlagungen oder Änderungsbescheiden von Vorjahren.
                  Schönen Gruß

                  Picard777

                  P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                  Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                    #10
                    Entschuldigung, ich meinte auch die Anlage N ., und dann die Rubrik Arbeislohn- Lohnsteuerbescheinigung -Kirchensteuer, Eintrag unter Punkt 9.
                    Den gleichen Betrag habe ich nun in Anlage Sonderausgabe-Kirchensteuer-Punkt 4 auch eingetragen. Mein Elster hat mir keinen Fehler angezeigt. Ich gehe davon aus, daß das richtig war.

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                      #11
                      Mein Elster hat mir keinen Fehler angezeigt. Ich gehe davon aus, daß das richtig war.
                      Wenn die Beträge bei den Sonderausgaben zu niedrig wären, erhält man einen Warnhinweis.
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                        #12
                        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                        Wenn die Beträge bei den Sonderausgaben zu niedrig wären, erhält man einen Warnhinweis.
                        Hallo,

                        was ist das denn?
                        Trage ich keine Vorauszahlungen oder Nachzahlungen ein, sind die Sonderausgaben zu niedrig
                        und ich erhalte keinen Warnhinweis
                        Gruß FIGUL

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