Lohnsteuerbescheinigung-- Beträge eintragen funktioniert nicht

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  • funny
    Erfahrener Benutzer
    • 11.04.2010
    • 226

    #1

    Lohnsteuerbescheinigung-- Beträge eintragen funktioniert nicht

    Hallo, ich möchte nun von meinem Mann den Bruttobetrag, eingehaltene Lohnsteuer usw.eintragen, habe wohl Schwierigkeiten mit der Komma -Puktsetzung.
    Ich habe nun, (glaube ich) alle Varianten ausprobiert, aber im rotem Fehlerfeld steht---Geldbeträge müssen vom Format 0,00 oder -0,00 mit genau zwei Kommastellen sein. Leerzeichen oder Punkte sind nich zulässig. Wie schreibe ich den Betrag 60.456,90 z.B in den "Kasten"
  • Charlie24
    Erfahrener Benutzer
    • 14.03.2014
    • 45933

    #2
    Wie schreibe ich den Betrag 60.456,90 z.B in den "Kasten"
    So müsste die Eingabe erfolgen: 60456,90 Ohne Tausender-Punkt und ohne Leerzeichen !
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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    • funny
      Erfahrener Benutzer
      • 11.04.2010
      • 226

      #3
      Ja, auf einmal funktioniert es auch. Wollte meinen Beitrag gerade löschen. Komisch, hatte das am Anfang genau so, aber dann kam die Fehlermeldung. Danke.

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      • funny
        Erfahrener Benutzer
        • 11.04.2010
        • 226

        #4
        Arbeitslohn Beträge stehen. Wo aber kommen die Sozialversicherungsbeträge hin? Finde es nicht.

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        • multi
          Erfahrener Benutzer
          • 03.01.2018
          • 4268

          #5
          Anlage Vorsorgeaufwand?

          Kommentar

          • Charlie24
            Erfahrener Benutzer
            • 14.03.2014
            • 45933

            #6
            Anlage Vorsorgeaufwand?
            Ohne Fragezeichen ! https://forum.elster.de/anwenderforu...erkl%C3%A4rung
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            • funny
              Erfahrener Benutzer
              • 11.04.2010
              • 226

              #7
              Ach so, dann danke ich Dir.

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              • funny
                Erfahrener Benutzer
                • 11.04.2010
                • 226

                #8
                Bin noch immer dabei, ich hoffe ich "nerve" nicht. Mache -Mein Elster- zum ersten Mal. Bin jetzt bei Sonderausgaben wo die Kirchensteuer eingetragen werden soll. Da trage ich nun den gleichen Betrag ein, den ich schon in der Anlage Arbeitslohn-Kirchensteuer eingetragen habe?

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                • Picard777
                  Erfahrener Benutzer
                  • 02.05.2006
                  • 7872

                  #9
                  Es gibt keine "Anlage Arbeitslohn-Kirchensteuer". Du trägst dort die Kirchensteuern ein, die Du im betreffenden Jahr egal für welches Jahr gezahlt hast, bei der Erstattungsfrage entsprechend. Ausnahme: Kirchensteuer auf Abgeltungssteuer. Am Ende des Tages werden da sicherlich auch die Lohnkirchensteuern der Anlage N hingehören, aber ggf. auch Kirchensteuern aus Vorauszahlungen oder Nachzahlungen / Erstattungen aufgrund Veranlagungen oder Änderungsbescheiden von Vorjahren.
                  Schönen Gruß

                  Picard777

                  P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                  Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                  • funny
                    Erfahrener Benutzer
                    • 11.04.2010
                    • 226

                    #10
                    Entschuldigung, ich meinte auch die Anlage N ., und dann die Rubrik Arbeislohn- Lohnsteuerbescheinigung -Kirchensteuer, Eintrag unter Punkt 9.
                    Den gleichen Betrag habe ich nun in Anlage Sonderausgabe-Kirchensteuer-Punkt 4 auch eingetragen. Mein Elster hat mir keinen Fehler angezeigt. Ich gehe davon aus, daß das richtig war.

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                    • Charlie24
                      Erfahrener Benutzer
                      • 14.03.2014
                      • 45933

                      #11
                      Mein Elster hat mir keinen Fehler angezeigt. Ich gehe davon aus, daß das richtig war.
                      Wenn die Beträge bei den Sonderausgaben zu niedrig wären, erhält man einen Warnhinweis.
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                      • FIGUL
                        Neuer Benutzer
                        • 05.03.2012
                        • 8544

                        #12
                        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                        Wenn die Beträge bei den Sonderausgaben zu niedrig wären, erhält man einen Warnhinweis.
                        Hallo,

                        was ist das denn?
                        Trage ich keine Vorauszahlungen oder Nachzahlungen ein, sind die Sonderausgaben zu niedrig
                        und ich erhalte keinen Warnhinweis
                        Gruß FIGUL

                        Kommentar

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