Moin,
Ich hab das erste Mal mit der Webanwendung meine denkbar simple Einkommensteuererklärung gemacht und die Formulare abgeschickt. Dann fiel mir auf, daß ich die Haushaltsnahen Dienstleistungen und Handwerkerleistungen (beides sauber in der Abrechnung der Baugenossenschaft ausgewiesen) vergessen habe. Das habe ich nachgetragen und alles nach drei Werktagen nochmal abgeschickt. (23.3. erste Version, 28.8. zweite Version)
Nun (7.4.) habe ich den elektronischen Steuerbescheid für die erste Version bekommen. Immerhin "mehr als ein paar €" weniger Erstattung als nach Angabe der Dienstleistungen.
Wird das jetzt noch automatisch korrigiert oder muss ich aktiv werden, also die erste Version anfechten? Den schriftlichen Steuerbescheid habe ich noch nicht.
Ist ja nicht so, daß man wie bei Elster Formular immer wieder einreichen kann und erst mit der unterschriebenen komprimierten Erklärung wird es verbindlich.
Nur darüber habe ich per Suche hier was gefunden aber das war mir vorher klar. Mit der Webanwendung war das aber ja eher so, als wenn ich kurz hintereinander zweimal die komprimierte Erklärung abgeschickt hätte - was die Software ja gar nicht zulässt. Warum geht das bei der Webanwendung? Oder was habe ich da nicht verstanden?
Ich wäre sehr dankbar für Aufklärung...
Gruß,
Norbert
Ich hab das erste Mal mit der Webanwendung meine denkbar simple Einkommensteuererklärung gemacht und die Formulare abgeschickt. Dann fiel mir auf, daß ich die Haushaltsnahen Dienstleistungen und Handwerkerleistungen (beides sauber in der Abrechnung der Baugenossenschaft ausgewiesen) vergessen habe. Das habe ich nachgetragen und alles nach drei Werktagen nochmal abgeschickt. (23.3. erste Version, 28.8. zweite Version)
Nun (7.4.) habe ich den elektronischen Steuerbescheid für die erste Version bekommen. Immerhin "mehr als ein paar €" weniger Erstattung als nach Angabe der Dienstleistungen.
Wird das jetzt noch automatisch korrigiert oder muss ich aktiv werden, also die erste Version anfechten? Den schriftlichen Steuerbescheid habe ich noch nicht.
Ist ja nicht so, daß man wie bei Elster Formular immer wieder einreichen kann und erst mit der unterschriebenen komprimierten Erklärung wird es verbindlich.
Nur darüber habe ich per Suche hier was gefunden aber das war mir vorher klar. Mit der Webanwendung war das aber ja eher so, als wenn ich kurz hintereinander zweimal die komprimierte Erklärung abgeschickt hätte - was die Software ja gar nicht zulässt. Warum geht das bei der Webanwendung? Oder was habe ich da nicht verstanden?
Ich wäre sehr dankbar für Aufklärung...
Gruß,
Norbert
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