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Dienstwagen zum wiederholten mal....

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    Dienstwagen zum wiederholten mal....

    Hallo Zusammen,

    ich (Arbeitnehmer) möchte meine Steuererklärung für 2020 machen.

    Ich versteuere meinen Dienstwagen (1% Regel, +0.03% für den Weg, + Pauschale. Es sind 3 positionen auf meiner Abrechnung jeden Monat. 1%, km Lfd. Bezug und km PauSt)
    Das Problem was ich jetzt habe ist, wenn ich mein Bruttolohn + Lohnsteuer/Soli eintrage und sonst nichts, wirft mir das Online Formular, eine Nachzahlung raus.

    Wo trage ich sowas ein bzw. was trage ich wo ein, damit das stimmt?
    Ich bin etwas verwirrt.

    Ich habe im Moment wirklich nur, Name, Bankverbindung und Lohn (Anlage N) eingetragen. Keine Entfernungspauschale und nichts drin.

    So sieht das im Moment aus:
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    Diese Galerie hat 2 Bilder

    #2
    Hallo,

    KV, PV, RV willst du nicht eintragen?
    Was willst du im Anwenderforum?
    Lies mal die Erläuterungen dazu
    Womit erstellst du deine Erklärung - dazu gibt es nämlich passende Unterforen
    Gruß FIGUL

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      #3
      Ich benutzer das Elster eportal dazu.
      (Deswegen im Webanwendungs Forum, falls das hier das falsche ist, bitte das Thema verschieben).

      Aber du hast recht, KV/PV/RV ..... fehlt....
      Finde ich im Feld hier aber irgendwie nicht...
      Angehängte Dateien

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        #4
        Hallo,

        ich verschieb mal nach Mein Elster, so nennt sich die Anwendung.
        Du musst die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen

        https://forum.elster.de/anwenderforu...erkl%C3%A4rung
        Gruß FIGUL

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          #5
          Super
          Vielen Dank!

          Eine abschließende Frage:

          Geb ich beim Gehalt den Bruttolohn an (mit Auto) den ich versteuert hab?
          oder ziehe ich den Anteil vom Dienstwagen vom Bruttolohn ab und gebe diesen an?

          Kommentar


            #6
            Hallo,

            du gibst die Daten aus deiner Lohnsteuerbescheinigung an.
            Du kannst auch den Bescheinigungsabruf nutzen.
            Mehr dazu findest du im Internet
            Gruß FIGUL

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              #7
              So ich hab alles 1:1 übernommen von meiner Lohnsteuerbescheinigung.
              -Bruttolohn
              -Lohnsteuer / Soli
              -RV/KV/PK
              -Arbeitslosenversicherung.

              Mehr Einträge hat meine Lohnsteuerbescheinigung auch nicht.
              Ich lande bei Nachzahlung 2,11€.

              Irgendwas mach ich doch falsch.... ?!

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                #8
                Irgendwas mach ich doch falsch.... ?!
                Warum glaubst du das ? Wenn du mit deinen Werbungskosten nicht über 1.000,00 € kommst und sonst nichts geltend machen kannst, wie

                z. B. Haushaltsnahe Dienstleistungen oder Handwerkerleistungen, ist es ganz normal, dass die Einkommensteuer der Lohnsteuer entspricht.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  #9
                  Ich hätte erwartet durch die 1000€ Werbungskosten-Pauschale, hätte ich zumindest etwas erstattet bekommen.
                  Entfernungspauschale, Kontoführung, etc. gebe ich jetzt mal alles an.

                  Vielen Dank euch!


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                    #10
                    Ich hätte erwartet durch die 1000€ Werbungskosten-Pauschale, hätte ich zumindest etwas erstattet bekommen.
                    Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag wird doch bereits beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt, der kann deshalb nicht zu einer Erstattung führen.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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