Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Einkünfte aus Drittländern, wo in UStVA (ELSTER) eintragen?

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Einkünfte aus Drittländern, wo in UStVA (ELSTER) eintragen?

    Hallo!

    Wo werden in der Umsatzsteuer-Voranmeldung die Einkünfte aus Drittländern eingetragen (z.B. USA, Großbritannien etc.)? Es handelt sich um Einkünfte für die die Steuer in dem anderen Land bereits abgeführt wurde, es greift hier aber nicht das Reverse-Charge-Verfahren der EU. Leider finde ich im Internet nur widersprüchliche Aussagen und die Erläuterungen von ELSTER sind für mich unverständlich. Für eine Antwort wäre ich euch unendlich dankbar!

    Ein Kandidat ist meiner Meinung nach Zeile 29: "Weitere steuerfreie Umsätze mit Vorsteuerabzug (zum Beispiel Ausfuhrlieferungen, Umsätze nach § 4 Nummer 2 bis 7 UStG)" - allerdings irritiert mich hier das Wort "Vorsteuerabzug", inwiefern gibt es bei Geschäften mit Drittländern, wo die Umsatzsteuer im Ausland abgeführt wurde noch eine Vorsteuer abzuziehen?

    #2
    Oder vielleicht doch Zeile 51, Kennziffer 45 "Übrige nicht steuerbare Umsätze (Leistungsort nicht im Inland)" weil es sich nicht um physische Warenlieferungen, sondern um digitale Güter/Dienstleistungen handelt?

    Kommentar

    Lädt...
    X