Hallo!
Wo werden in der Umsatzsteuer-Voranmeldung die Einkünfte aus Drittländern eingetragen (z.B. USA, Großbritannien etc.)? Es handelt sich um Einkünfte für die die Steuer in dem anderen Land bereits abgeführt wurde, es greift hier aber nicht das Reverse-Charge-Verfahren der EU. Leider finde ich im Internet nur widersprüchliche Aussagen und die Erläuterungen von ELSTER sind für mich unverständlich. Für eine Antwort wäre ich euch unendlich dankbar!
Ein Kandidat ist meiner Meinung nach Zeile 29: "Weitere steuerfreie Umsätze mit Vorsteuerabzug (zum Beispiel Ausfuhrlieferungen, Umsätze nach § 4 Nummer 2 bis 7 UStG)" - allerdings irritiert mich hier das Wort "Vorsteuerabzug", inwiefern gibt es bei Geschäften mit Drittländern, wo die Umsatzsteuer im Ausland abgeführt wurde noch eine Vorsteuer abzuziehen?
Wo werden in der Umsatzsteuer-Voranmeldung die Einkünfte aus Drittländern eingetragen (z.B. USA, Großbritannien etc.)? Es handelt sich um Einkünfte für die die Steuer in dem anderen Land bereits abgeführt wurde, es greift hier aber nicht das Reverse-Charge-Verfahren der EU. Leider finde ich im Internet nur widersprüchliche Aussagen und die Erläuterungen von ELSTER sind für mich unverständlich. Für eine Antwort wäre ich euch unendlich dankbar!
Ein Kandidat ist meiner Meinung nach Zeile 29: "Weitere steuerfreie Umsätze mit Vorsteuerabzug (zum Beispiel Ausfuhrlieferungen, Umsätze nach § 4 Nummer 2 bis 7 UStG)" - allerdings irritiert mich hier das Wort "Vorsteuerabzug", inwiefern gibt es bei Geschäften mit Drittländern, wo die Umsatzsteuer im Ausland abgeführt wurde noch eine Vorsteuer abzuziehen?
Kommentar