Arbeitnehmer Lohn aus EWR-Staat

Einklappen
X
 
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge
  • roosevelt
    Neuer Benutzer
    • 14.04.2021
    • 4

    #1

    Arbeitnehmer Lohn aus EWR-Staat

    Hallo,

    folgendes Szenario.

    Art: Nicht selbstständige Privatperson
    Arbeitgeber: Liechtenstein (EWR)
    Arbeitnehmer: Hauptwohnsitz in DE
    Einkünfte: Inland keine, Ausland 5000 CHF

    In welchen Anlagen muss der ausländische Lohn angegeben werden, sofern er sich innerhalb des Steuerfreibetrags (Beispiel 5000 CHF) liegt?
    Müssen Angaben zu den Abzügen der schweizer/liechtensteiner Sozialversicherung (Drei-Säulen-System) angegeben werden?
    Bisher bin ich davon ausgegangen, dass dazu lediglich in Anlage N-AUS Angaben gemacht werden müssen?

    Grüße

    EDIT: Ich sehe gerade, dass dieses Thema im falschen Forum ist und eigentlich ins Forum MeinElster gehört.
    Zuletzt geändert von roosevelt; 14.04.2021, 15:09.
  • Charlie24
    Erfahrener Benutzer
    • 14.03.2014
    • 45997

    #2
    Ich sehe gerade, dass dieses Thema im falschen Forum ist und eigentlich ins Forum MeinElster gehört.
    Ich verschiebe es dorthin.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar

    • Charlie24
      Erfahrener Benutzer
      • 14.03.2014
      • 45997

      #3
      In welchem Bundesland wohnst du ?
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar

      • roosevelt
        Neuer Benutzer
        • 14.04.2021
        • 4

        #4
        Baden-Württemberg

        Kommentar

        • Charlie24
          Erfahrener Benutzer
          • 14.03.2014
          • 45997

          #5
          Frag mal bei deinem Finanzamt, ob man für Liechtenstein ebenfalls die Anlage N-GRE verwenden kann bzw. darf.

          Ich weiß das nicht auswendig.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

          Kommentar

          • roosevelt
            Neuer Benutzer
            • 14.04.2021
            • 4

            #6
            Ok, trotzdem danke.

            Dachte ich mir schon, dass das so ein Tohuwabohu ist.

            Kommentar

            • Charlie24
              Erfahrener Benutzer
              • 14.03.2014
              • 45997

              #7
              Dachte ich mir schon, dass das so ein Tohuwabohu ist.
              Das hier ist ein Anwenderforum. Wir wissen vieles, aber nicht alles ! Wenn die Anlage N-GRE für Liechtenstein nicht verwendbar ist,

              musst du die Anlagen N und N-AUS für deine Erklärung verwenden.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

              Kommentar

              • roosevelt
                Neuer Benutzer
                • 14.04.2021
                • 4

                #8
                Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                Das hier ist ein Anwenderforum. Wir wissen vieles, aber nicht alles
                Das sollte in keinster Weise auf das Forum und die Hilfestellung hier bezogen sein. Die Kritik galt eher dem Elster-Konstrukt an sich.
                Ich werde morgen mal das zuständige Finanzamt kontaktieren.

                Daher nochmals mein Dank für die schnelle Hilfestellung.

                Kommentar

                • Picard777
                  Erfahrener Benutzer
                  • 02.05.2006
                  • 7880

                  #9
                  Das hat nichts mit dem "Elster-Konstrukt" zu tun, sondern mit den Abläufen, ob diese Anlage in Deinem Bundesland verwendet werden kann, was "Mein Elster" dann "lediglich" nachbildet.
                  Schönen Gruß

                  Picard777

                  P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                  Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

                  Kommentar

                  Lädt...