Hallo,
folgendes Szenario.
Art: Nicht selbstständige Privatperson
Arbeitgeber: Liechtenstein (EWR)
Arbeitnehmer: Hauptwohnsitz in DE
Einkünfte: Inland keine, Ausland 5000 CHF
In welchen Anlagen muss der ausländische Lohn angegeben werden, sofern er sich innerhalb des Steuerfreibetrags (Beispiel 5000 CHF) liegt?
Müssen Angaben zu den Abzügen der schweizer/liechtensteiner Sozialversicherung (Drei-Säulen-System) angegeben werden?
Bisher bin ich davon ausgegangen, dass dazu lediglich in Anlage N-AUS Angaben gemacht werden müssen?
Grüße
EDIT: Ich sehe gerade, dass dieses Thema im falschen Forum ist und eigentlich ins Forum MeinElster gehört.
folgendes Szenario.
Art: Nicht selbstständige Privatperson
Arbeitgeber: Liechtenstein (EWR)
Arbeitnehmer: Hauptwohnsitz in DE
Einkünfte: Inland keine, Ausland 5000 CHF
In welchen Anlagen muss der ausländische Lohn angegeben werden, sofern er sich innerhalb des Steuerfreibetrags (Beispiel 5000 CHF) liegt?
Müssen Angaben zu den Abzügen der schweizer/liechtensteiner Sozialversicherung (Drei-Säulen-System) angegeben werden?
Bisher bin ich davon ausgegangen, dass dazu lediglich in Anlage N-AUS Angaben gemacht werden müssen?
Grüße
EDIT: Ich sehe gerade, dass dieses Thema im falschen Forum ist und eigentlich ins Forum MeinElster gehört.
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