Guten Morgen,
danke euch.
Jetzt hab ich es kapiert.
Auf das Brutto wird die Lohnersatzleistng aufaddiert,
dann nach der Splittingtabelle der Steuersatz berechnet,
dann wird die Lohnersatzleistung wieder abgezogen und mit dem berechneten Steuersatz der Rest vom Brutto versteuert.
Ist jetzt logisch, nur ist das in der Steuererklärung so nicht angegeben, weswegen es schwer nachvollziehbar ist.
Aber jetzt weiß ich wie es geht, danke euch für eure Tips.
Gruss
Ankündigung
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Keine Ankündigung bisher.
Einkommensteuerbescheid stimmt mit Wert der Splittingtabelle nicht überein
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Es ging übrigens um die Andeutung des TE, dass die Lohnersatzleistungen voll versteuert würden.
die Rechenschritte selbst nachzuvollziehen. Dafür braucht man weniger als 2 Minuten.
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Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigenAlso wirklich keine höhere Mathematik !
Es ging übrigens um die Andeutung des TE, dass die Lohnersatzleistungen voll versteuert würden.
Zitat von TschellGO Beitrag anzeigen+ Plus Kurzarbeitergeld 5000
35.000 ——-> Splittingtabelle sagt Steuer 3404€
Da kann dann doch das Finanzamt nicht einfach für 35.000 zu versteuerndes Einkommen zb 3800€ ansetzen
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30.000 ——-> Splittingtabelle sagt Steuer. 2170€
+ Plus Kurzarbeitergeld 5000
35.000 ——-> Splittingtabelle sagt Steuer 3404€
für die 35.000,00 € wäre. Auch bei mir kommen da 9,7257% heraus. Dieser Steuersatz, angewendet auf die 30.000,00 €, die steuerpflichtig
sind, sind das abgerundet auf volle Euro die 2.917,00 €, die auch der Progressionsrechner anzeigt. Also wirklich keine höhere Mathematik !
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Laut Progressionsrechner ist aber doch noch ein kleiner Unterschied zwischen 35.000 zu versteuerndem Einkommen und 30.000 + Lohnersatzleistungen:
zvE.PNG
Progression.PNG
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Hallo,
Im Bescheid kommt dann eine Zeile mit
„Steuer nach Splittingtarif Brutto xxxxxx. Steuer yyyyy
EDIT: Das war falsch. Man darf nicht die Steuer betrachten, sondern den Steuersatz.
Stefan
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Nur zum Verständnis:
angenommen ein Ehepaar hat folgende Daten:
Zu versteuerndes Brutto nach Abzug aller Abziehbaren Sachen
30.000 ——-> Splittingtabelle sagt Steuer. 2170€
+ Plus Kurzarbeitergeld 5000
35.000 ——-> Splittingtabelle sagt Steuer 3404€
Da kann dann doch das Finanzamt nicht einfach für 35.000 zu versteuerndes Einkommen zb 3800€ ansetzen
Nicht böse sein, will es nur verstehen
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Den Einspruch habe ich wegen was anderem gemacht
(Siehe meinen Post „Behinderten-Pauschbetrag“)
Dann wäre es ja so, das Kurzarbeitergeld d.h. Lohnersatzleistungen höher besteuert werden als normaler Lohn
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Wenn das Finanzamt andere Werte nimmt, dann kann man sich ja die Splittingtabellen sparen, die sie jedes Jahr rausbringen.
für eure steuerpflichtigen Einkünfte. Darum heißt das ja Progressionsvorbehalt. Wenn du das Kurzarbeitergeld bei Mein ELSTER richtig erfasst hast,
dann steht auch in der ausführlichen Steuerberechnung von Mein ELSTER: Zu versteuern mit Progressionsvorbehalt nach § 32b EStG (XX,xxxx Prozent).
Den Einspruch kannst du dir sparen, das Finanzamt muss den Progressionsvorbehalt bei der Steuerfestsetzung natürlich berücksichtigen.
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Zitat von TschellGO Beitrag anzeigenkurzarbeitergeld ist mit eingerechnet.
Was hat denn die Elster-Berechnung ergeben?
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Hallo,
kurzarbeitergeld ist mit eingerechnet. Bin mit Frau zusammen veranlagt.
Im Bescheid kommt dann eine Zeile mit
„Steuer nach Splittingtarif Brutto xxxxxx. Steuer yyyyy
Wenn ich jetzt in der Splittingtabelle nachschaue nach genau dem Steuerbetrag xxxxx kommt eine kleinere Steuer als das Finanzamt genommen hat.
Wie gesagt im Brutto ist alles mitdrin. Wenn das Finanzamt andere Werte nimmt, dann kann man sich ja die Splittingtabellen sparen, die sie jedes Jahr rausbringen.
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Nun ist mir aufgefallen, das die angesetzte Steuer nicht mit dem Wert der Splittingtabelle übereinstimmt.
Ob das so ist, sieht man aus der Steuerberechnung, auch der von Mein ELSTER, wenn man sie dort erklärt hat.
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Hallo,
ich schätze, du hast Einkommenersatzleistungen in der Erklärung nicht angegeben.
Das steht aber im Bescheid
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TschellGO hat ein Thema erstellt Einkommensteuerbescheid stimmt mit Wert der Splittingtabelle nicht überein.Einkommensteuerbescheid stimmt mit Wert der Splittingtabelle nicht überein
Hallo,
Habe ja gestern meinen Einkommensteuerbescheid bekommen, und es gab ja schon Fehler drin.
Habe auch schon Einspruch eingelegt.
Nun ist mir aufgefallen, das die angesetzte Steuer nicht mit dem Wert der Splittingtabelle übereinstimmt.
Kann mir einer Sagen warum das so ist?
D.h. Im Steuerbescheid ist die Steuer höher (über 500€) als in der Splittingtabelle.
Vielleicht hat ja jemand eine Erklärung
Danke und GrußStichworte: -
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