Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Einkommensteuerbescheid stimmt mit Wert der Splittingtabelle nicht überein

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

  • TschellGO
    antwortet
    Guten Morgen,
    danke euch.
    Jetzt hab ich es kapiert.

    Auf das Brutto wird die Lohnersatzleistng aufaddiert,
    dann nach der Splittingtabelle der Steuersatz berechnet,
    dann wird die Lohnersatzleistung wieder abgezogen und mit dem berechneten Steuersatz der Rest vom Brutto versteuert.
    Ist jetzt logisch, nur ist das in der Steuererklärung so nicht angegeben, weswegen es schwer nachvollziehbar ist.
    Aber jetzt weiß ich wie es geht, danke euch für eure Tips.
    Gruss

    Einen Kommentar schreiben:


  • Charlie24
    antwortet
    Es ging übrigens um die Andeutung des TE, dass die Lohnersatzleistungen voll versteuert würden.
    Warum soll man es nicht manuell nachrechnen ? Gerade wenn man etwas nicht so ganz verstanden hat, trägt es zum Verständnis bei,

    die Rechenschritte selbst nachzuvollziehen. Dafür braucht man weniger als 2 Minuten.

    Einen Kommentar schreiben:


  • L. E. Fant
    antwortet
    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
    Also wirklich keine höhere Mathematik !
    Nur etwas aufwändiger. Warum sollte ich das machen? Unsinn!

    Es ging übrigens um die Andeutung des TE, dass die Lohnersatzleistungen voll versteuert würden.

    Zitat von TschellGO Beitrag anzeigen
    + Plus Kurzarbeitergeld 5000
    35.000 ——-> Splittingtabelle sagt Steuer 3404€
    Da kann dann doch das Finanzamt nicht einfach für 35.000 zu versteuerndes Einkommen zb 3800€ ansetzen

    Einen Kommentar schreiben:


  • Charlie24
    antwortet
    30.000 ——-> Splittingtabelle sagt Steuer. 2170€
    + Plus Kurzarbeitergeld 5000
    35.000 ——-> Splittingtabelle sagt Steuer 3404€
    Um dein Beispiel ganz ohne Progressionsrechner rechnen zu können, musst du ja nur ermitteln, wie hoch der Durchschnittssteuersatz

    für die 35.000,00 € wäre. Auch bei mir kommen da 9,7257% heraus. Dieser Steuersatz, angewendet auf die 30.000,00 €, die steuerpflichtig

    sind, sind das abgerundet auf volle Euro die 2.917,00 €, die auch der Progressionsrechner anzeigt. Also wirklich keine höhere Mathematik !

    Einen Kommentar schreiben:


  • L. E. Fant
    antwortet
    Laut Progressionsrechner ist aber doch noch ein kleiner Unterschied zwischen 35.000 zu versteuerndem Einkommen und 30.000 + Lohnersatzleistungen:

    zvE.PNG




    Progression.PNG

    Einen Kommentar schreiben:


  • reckoner
    antwortet
    Hallo,

    Im Bescheid kommt dann eine Zeile mit
    „Steuer nach Splittingtarif Brutto xxxxxx. Steuer yyyyy
    Wenn du zu xxxxxx die Lohnersatzleistungen hinzu addierst und dann diese Summe in der Tabelle nachschaust, dann sollte auch yyyyy herauskommen.

    EDIT: Das war falsch. Man darf nicht die Steuer betrachten, sondern den Steuersatz.

    Stefan

    Einen Kommentar schreiben:


  • TschellGO
    antwortet
    Nur zum Verständnis:

    angenommen ein Ehepaar hat folgende Daten:
    Zu versteuerndes Brutto nach Abzug aller Abziehbaren Sachen

    30.000 ——-> Splittingtabelle sagt Steuer. 2170€

    + Plus Kurzarbeitergeld 5000

    35.000 ——-> Splittingtabelle sagt Steuer 3404€

    Da kann dann doch das Finanzamt nicht einfach für 35.000 zu versteuerndes Einkommen zb 3800€ ansetzen

    Nicht böse sein, will es nur verstehen

    Einen Kommentar schreiben:


  • TschellGO
    antwortet
    Den Einspruch habe ich wegen was anderem gemacht
    (Siehe meinen Post „Behinderten-Pauschbetrag“)

    Dann wäre es ja so, das Kurzarbeitergeld d.h. Lohnersatzleistungen höher besteuert werden als normaler Lohn

    Einen Kommentar schreiben:


  • Charlie24
    antwortet
    Wenn das Finanzamt andere Werte nimmt, dann kann man sich ja die Splittingtabellen sparen, die sie jedes Jahr rausbringen.
    Die Tabellen gelten ja nur die Fälle ohne Lohnersatzleistungen. Wenn Kurzarbeitergeld bezogen wurde, erhöht sich der durchschnittliche Steuersatz

    für eure steuerpflichtigen Einkünfte. Darum heißt das ja Progressionsvorbehalt. Wenn du das Kurzarbeitergeld bei Mein ELSTER richtig erfasst hast,

    dann steht auch in der ausführlichen Steuerberechnung von Mein ELSTER: Zu versteuern mit Progressionsvorbehalt nach § 32b EStG (XX,xxxx Prozent).

    Den Einspruch kannst du dir sparen, das Finanzamt muss den Progressionsvorbehalt bei der Steuerfestsetzung natürlich berücksichtigen.

    Einen Kommentar schreiben:


  • L. E. Fant
    antwortet
    Zitat von TschellGO Beitrag anzeigen
    kurzarbeitergeld ist mit eingerechnet.
    Wie meinst Du das? Habt Ihr Kurzarbeitergeld bekommen? Dann wird mit Progressionsvorbehalt versteuert, die Steuer ist also dann höher als in der Tabelle.

    Was hat denn die Elster-Berechnung ergeben?

    Einen Kommentar schreiben:


  • TschellGO
    antwortet
    Hallo,
    kurzarbeitergeld ist mit eingerechnet. Bin mit Frau zusammen veranlagt.
    Im Bescheid kommt dann eine Zeile mit
    „Steuer nach Splittingtarif Brutto xxxxxx. Steuer yyyyy

    Wenn ich jetzt in der Splittingtabelle nachschaue nach genau dem Steuerbetrag xxxxx kommt eine kleinere Steuer als das Finanzamt genommen hat.

    Wie gesagt im Brutto ist alles mitdrin. Wenn das Finanzamt andere Werte nimmt, dann kann man sich ja die Splittingtabellen sparen, die sie jedes Jahr rausbringen.

    Einen Kommentar schreiben:


  • Charlie24
    antwortet
    Nun ist mir aufgefallen, das die angesetzte Steuer nicht mit dem Wert der Splittingtabelle übereinstimmt.
    Das ist immer dann der Fall, wenn Lohnersatzleistungen bezogen wurden, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen, wie z. B Kurzarbeitergeld.

    Ob das so ist, sieht man aus der Steuerberechnung, auch der von Mein ELSTER, wenn man sie dort erklärt hat.

    Einen Kommentar schreiben:


  • FIGUL
    antwortet
    Hallo,

    ich schätze, du hast Einkommenersatzleistungen in der Erklärung nicht angegeben.
    Das steht aber im Bescheid

    Einen Kommentar schreiben:


  • Einkommensteuerbescheid stimmt mit Wert der Splittingtabelle nicht überein

    Hallo,
    Habe ja gestern meinen Einkommensteuerbescheid bekommen, und es gab ja schon Fehler drin.
    Habe auch schon Einspruch eingelegt.
    Nun ist mir aufgefallen, das die angesetzte Steuer nicht mit dem Wert der Splittingtabelle übereinstimmt.
    Kann mir einer Sagen warum das so ist?
    D.h. Im Steuerbescheid ist die Steuer höher (über 500€) als in der Splittingtabelle.
    Vielleicht hat ja jemand eine Erklärung
    Danke und Gruß
Lädt...
X