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Leistungen / Zinsen aus der gesetzlichen Unfallversicherung

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    Leistungen / Zinsen aus der gesetzlichen Unfallversicherung

    Hallo, ich muss bei der Erklärung für 2020 die erhaltenen Zinsen melden ( §20 Abs.1 Nr.7 ). Der Zinsbetrag beträgt EUR 11,86. Muss ich den Betrag melden und wenn ja wo muss ich ihn einsetzen? Die erhaltene Leistung von der Unfallversicherung ist ja nicht meldefähig, richtig?

    #2
    Hallo,

    Zinsen aus der Unfallversicherung?
    Gruß FIGUL

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      #3
      Ja von der gesetzlichen Unfallversicherung. War ein Arbeitsunfall auf dem Heimweg

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        #4
        Inländische Kapitalerträge, die nicht dem Steuerabzug unterlegen haben, sind auf Seite 5 der Anlage KAP in Zeile 18 zu erklären.

        Je nach Höhe der übrigen Kapitalerträge reicht es aus, den tatsächlich in Anspruch genommenen Sparer-Pauschbetrag in Zeile 17 einzutragen.

        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Hallo,

          hast du denn überhaupt Kapitalerträge (außer den besagten Zinsen)?
          Wenn nicht dann musst du gar nichts tun.

          Stefan
          Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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            #6
            Nein keine weiteren Kapitalerträge

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