Hallo, ich muss bei der Erklärung für 2020 die erhaltenen Zinsen melden ( §20 Abs.1 Nr.7 ). Der Zinsbetrag beträgt EUR 11,86. Muss ich den Betrag melden und wenn ja wo muss ich ihn einsetzen? Die erhaltene Leistung von der Unfallversicherung ist ja nicht meldefähig, richtig?
Ankündigung
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Keine Ankündigung bisher.
Leistungen / Zinsen aus der gesetzlichen Unfallversicherung
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Inländische Kapitalerträge, die nicht dem Steuerabzug unterlegen haben, sind auf Seite 5 der Anlage KAP in Zeile 18 zu erklären.
Je nach Höhe der übrigen Kapitalerträge reicht es aus, den tatsächlich in Anspruch genommenen Sparer-Pauschbetrag in Zeile 17 einzutragen.
Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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