Hallo, ich muss bei der Erklärung für 2020 die erhaltenen Zinsen melden ( §20 Abs.1 Nr.7 ). Der Zinsbetrag beträgt EUR 11,86. Muss ich den Betrag melden und wenn ja wo muss ich ihn einsetzen? Die erhaltene Leistung von der Unfallversicherung ist ja nicht meldefähig, richtig?
							
						
					Ankündigung
				
					Einklappen
				
			
		
	
		
			
				Keine Ankündigung bisher.
				
			
				
	
Leistungen / Zinsen aus der gesetzlichen Unfallversicherung
				
					Einklappen
				
			
		
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 Inländische Kapitalerträge, die nicht dem Steuerabzug unterlegen haben, sind auf Seite 5 der Anlage KAP in Zeile 18 zu erklären.
 
 Je nach Höhe der übrigen Kapitalerträge reicht es aus, den tatsächlich in Anspruch genommenen Sparer-Pauschbetrag in Zeile 17 einzutragen.
 
 Freundliche Grüße
 Charlie24
 
 Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
 Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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