Hallo zusammen,
ich habe meinen Steuerbescheid erhalten. Ich hatte in der Steuererklärung bei den Werbungskosten 50% der Beiträge zur Unfall- und Rechtsschutzversicherung angegeben - jeweils für den beruflichen Teil.
Die Unfallversicherung hat das Finanzamt komplett als Sonderausgaben anerkennt und nicht als Werbungskosten, dafür aber 100%. Eine Auswirkung hat das aber nicht.
Die Rechtsschutzversicherung wurde gestrichen mit der Begründung, das seien Kosten der privaten Lebensführung.
In den letzten Jahren ging das aber immer so durch.
Was könnte der Grund dafür sein und würdet ihr Widerspruch einlegen?
Viele Grüße
ich habe meinen Steuerbescheid erhalten. Ich hatte in der Steuererklärung bei den Werbungskosten 50% der Beiträge zur Unfall- und Rechtsschutzversicherung angegeben - jeweils für den beruflichen Teil.
Die Unfallversicherung hat das Finanzamt komplett als Sonderausgaben anerkennt und nicht als Werbungskosten, dafür aber 100%. Eine Auswirkung hat das aber nicht.
Die Rechtsschutzversicherung wurde gestrichen mit der Begründung, das seien Kosten der privaten Lebensführung.
In den letzten Jahren ging das aber immer so durch.
Was könnte der Grund dafür sein und würdet ihr Widerspruch einlegen?
Viele Grüße
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