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Frage bzgl. Einnahem in Est/EÜR/Ust (2017)

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    Frage bzgl. Einnahem in Est/EÜR/Ust (2017)

    Hallo liebe Forennutzer,

    ich hätte eine Frage bezüglich des Est/EÜR/Ust Formulars für Selbstständige. Ich habe als studentische Hilfskraft für ein französisches Unternehmen gearbeitet, die mir Lohn auf Rechnung, welche ich ihnen schickte (Invoice), bezahlt haben.

    Meine Frage ist nun, wo muss ich diese Einnahmen eintragen? Angenommen ich hätte 4800€ insgesamt bekommen.


    Ich habe 4800€ ursprünglich sowohl in der Umsatzsteuererklärung bei 34 eingetragen, bei der Einkommensteuererklärung unter 4 und bei der Einnahmeüberschussrechnung (Eür) bei 11. Das scheint allerdings nicht richtig zu sein, da mir beim Einkommenssteuerbescheid Einkünfte über 9000€ angezeigt werden, obwohl das nicht der Fall ist.

    Freue mich über jede Antwort. Vielen Dank.

    #2
    AW: Frage bzgl. Einnahem in Est/EÜR/Ust (2017)

    Hast du bei der Einkommensteuererklärung vielleicht das falsche Formular ausgefüllt? ESt 1 C statt ESt 1 A?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Frage bzgl. Einnahem in Est/EÜR/Ust (2017)

      Habe nochmal nachgeschaut, es ist definitiv Est 1 A, also daran liegt es nicht.

      Edit: Danke für das Verschieben in das richtige Unterforum.

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        #4
        AW: Frage bzgl. Einnahem in Est/EÜR/Ust (2017)

        Hast du den Lohn (das Honorar) vielleicht in der Anlage N und in der Anlage S eingetragen? Irgendwo müssen die über 9.000,00 € ja herkommen.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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          #5
          AW: Frage bzgl. Einnahem in Est/EÜR/Ust (2017)

          Ja, habe in Anlage S in Nummer 4 (die Nummer 4, die ich im ersten Post meinte) und in Anlage N Nummer 21 eingetragen.

          Die Nummer 21 ist überflüssig, oder?

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            #6
            AW: Frage bzgl. Einnahem in Est/EÜR/Ust (2017)

            Zitat von Frak Beitrag anzeigen
            Ja, habe in Anlage S in Nummer 4 (die Nummer 4, die ich im ersten Post meinte) und in Anlage N Nummer 21 eingetragen.

            Die Nummer 21 ist überflüssig, oder?
            Die Einkünfte dürfen natürlich nur einmal erklärt werden! Wenn du faktisch angestellt, also in den Betriebsablauf eingebunden warst, wäre die Zeile 21 der Anlage N schon richtig.

            Wenn du dir deine Zeit weitgehend selbst einteilen konntest, passt die Zeile 4 der Anlage S besser.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

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              #7
              AW: Frage bzgl. Einnahem in Est/EÜR/Ust (2017)

              Ich verstehe.

              Nur um nochmal sicher zu gehen, in der Ust (Nummer 34) und Eür (Nummer 11) meine Einkünfte nochmal anzugeben ist richtig, oder?

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                #8
                AW: Frage bzgl. Einnahem in Est/EÜR/Ust (2017)

                Zitat von Frak Beitrag anzeigen
                Ich verstehe.

                Nur um nochmal sicher zu gehen, in der Ust (Nummer 34) und Eür (Nummer 11) meine Einkünfte nochmal anzugeben ist richtig, oder?
                Wenn du auf Honorarbasis tätig warst, ist das korrekt. Bei Arbeitslohn wäre weder eine EÜR noch eine Umsatzsteuererklärung abzugeben.
                Zuletzt geändert von Charlie24; 22.09.2019, 16:26. Grund: abzugeben statt anzugeben mus es heißen!
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                  #9
                  AW: Frage bzgl. Einnahem in Est/EÜR/Ust (2017)

                  Der Unterschied zwischen Honorar und Arbeitslohn ist, dass bei letzterem der Arbeitgeber diverse Abgaben (Versicherungen und Steuern) bereits gemacht hat, richtig?

                  Meinst du, ich sollte, obwohl der Lohnsteuerbescheid von 2017 schon da ist und ich keine Lohnsteuer zahlen muss, nochmal eine Erklärung abgeben, wo ich den Fehler in der Anlage N berichtige?

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                    #10
                    AW: Frage bzgl. Einnahem in Est/EÜR/Ust (2017)

                    Zitat von Frak Beitrag anzeigen
                    Der Unterschied zwischen Honorar und Arbeitslohn ist, dass bei letzterem der Arbeitgeber diverse Abgaben (Versicherungen und Steuern) bereits gemacht hat, richtig?
                    Honorar erhält man aus selbständiger Arbeit, Arbeitslohn aus Nichtselbständiger Arbeit.

                    Zitat von Frak Beitrag anzeigen
                    Lohnsteuerbescheid
                    Es gibt keinen Lohnsteuerbescheid, und der Grund dafür ist ganz einfach, wenn Du siehst, dass Du aus Deiner selbständigen Arbeit gar keinen Lohn hast.

                    Zitat von Frak Beitrag anzeigen
                    nochmal eine Erklärung abgeben, wo ich den Fehler in der Anlage N berichtige?
                    Hoppla, soweit ist es schon? Wenn die einmonatige Rechtsbehelfsfrist noch nicht verstrichen ist, dann würde ich an Deiner Stelle einen Antrag auf formlose Änderung stellen und den Sachverhalt darlegen.

                    Zitat von Frak Beitrag anzeigen
                    Lohn auf Rechnung
                    Tja, entweder Lohn, oder auf Rechnung.

                    Kommentar


                      #11
                      AW: Frage bzgl. Einnahem in Est/EÜR/Ust (2017)

                      Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
                      Es gibt keinen Lohnsteuerbescheid, und der Grund dafür ist ganz einfach, wenn Du siehst, dass Du aus Deiner selbständigen Arbeit gar keinen Lohn hast.
                      Einkommenssteuerbescheid meinte ich.


                      Hoppla, soweit ist es schon? Wenn die einmonatige Rechtsbehelfsfrist noch nicht verstrichen ist, dann würde ich an Deiner Stelle einen Antrag auf formlose Änderung stellen und den Sachverhalt darlegen.
                      Und wenn die einmonatige Frist bereits vorbei ist, was dann? Ich habe mich damals nicht darum gekümmert, weil ich ohnehin nichts zahlen musste.

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                        #12
                        AW: Frage bzgl. Einnahem in Est/EÜR/Ust (2017)

                        Wenn bereits ein Einkommensteuerbescheid für 2017 vorliegt, warum genau willst du jetzt 2017 neu bzw. geändert erklären?
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                          #13
                          AW: Frage bzgl. Einnahem in Est/EÜR/Ust (2017)

                          Ich habe den Thread mit den Fragen hier erstellt, damit ich das für 2018 und Zukunft richtig machen kann.

                          Da es für 2017 offensichtlich falsch ist, wollte ich nur wissen, ob das jetzt egal ist, oder ob ich noch etwas nachreichen/ändern sollte.

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                            #14
                            AW: Frage bzgl. Einnahem in Est/EÜR/Ust (2017)

                            Zitat von Frak Beitrag anzeigen
                            Ich habe den Thread mit den Fragen hier erstellt, damit ich das für 2018 und Zukunft richtig machen kann.

                            Da es für 2017 offensichtlich falsch ist, wollte ich nur wissen, ob das jetzt egal ist, oder ob ich noch etwas nachreichen/ändern sollte.
                            Hallo,

                            die Abgabefrist für 2018 endete am 31.07.2019 für Pflichtveranlagung

                            Gruß FIGUL
                            Gruß FIGUL

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                              #15
                              AW: Frage bzgl. Einnahem in Est/EÜR/Ust (2017)

                              Ok, aber ich habe eine Aufforderung vom Finanzamt erhalten, dass ich das bis Oktober 2019 abgeben soll. (unter Androhung einer Schätzung sonst)

                              Also nehme ich an, ich habe noch Zeit für 2018.

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