Hallo, im letzten Jahr teilte mir das FA mit, ich müsse zu den üblichen 1% des Bruttolistenpreises meines KFZ für die Privatnutzung als Betriebseinnahme zudem noch 50% der tatsächl. KFZ-Kosten mit 19% versteuert als Betriebs-Einnahme angeben. Allerdings habe ich kein Feld in der EÜR dazu gefunden. Kann jemand helfen?
Ankündigung
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Keine Ankündigung bisher.
50% der tatsächl. KFZ-Kosten mit 19% versteuert als Einnahme welches Feld in EÜR
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Jetzt mal unabhängig davon, ob du das Schreiben des Finanzamts jetzt richtig interpretiert hast oder nicht, gehört die private KFZ-Nutzung
mit dem Nettobetrag in Zeile 19 der EÜR erklärt. Die darauf entfallende Umsatzsteuer ist in Zeile 16 mit zu erfassen.
Wie da zu rechnen ist bzw. welche Varianten zulässig sind, wird in der Hilfe zu Zeile 19 erläutert.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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