Hallo, im letzten Jahr teilte mir das FA mit, ich müsse zu den üblichen 1% des Bruttolistenpreises meines KFZ für die Privatnutzung als Betriebseinnahme zudem noch 50% der tatsächl. KFZ-Kosten mit 19% versteuert als Betriebs-Einnahme angeben. Allerdings habe ich kein Feld in der EÜR dazu gefunden. Kann jemand helfen?
							
						
					Ankündigung
				
					Einklappen
				
			
		
	
		
			
				Keine Ankündigung bisher.
				
			
				
	
50% der tatsächl. KFZ-Kosten mit 19% versteuert als Einnahme welches Feld in EÜR
				
					Einklappen
				
			
		
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 Jetzt mal unabhängig davon, ob du das Schreiben des Finanzamts jetzt richtig interpretiert hast oder nicht, gehört die private KFZ-Nutzung
 
 mit dem Nettobetrag in Zeile 19 der EÜR erklärt. Die darauf entfallende Umsatzsteuer ist in Zeile 16 mit zu erfassen.
 
 Wie da zu rechnen ist bzw. welche Varianten zulässig sind, wird in der Hilfe zu Zeile 19 erläutert.Freundliche Grüße
 Charlie24
 
 Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
 Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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