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Ausländische Zweitstudium als Werbungskosten absetzen

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    Ausländische Zweitstudium als Werbungskosten absetzen

    Hallo liebe Leute,

    Meine Situation:
    - Ich bin Niederländer und spreche wenig Deutsch, zumindest nicht ausreichend, um die deutschen Steuergesetze zu verstehen
    - Zwischen 08.2015 und 11.2019 habe ich einen MSc-Studium (Zweitstudium), mit monatliche Studiengebühren, in den Niederlanden gemacht.
    - Seit 01.2020 arbeite und wohne ich in Deutschland, weshalb ich zum ersten Mal die deutsche Steuererklärung ausfülle

    Meine allgemeine Frage: wie gebe ich die Studiengebühren korrekt ein, um einen Steuervorteil zu erhalten?

    Ich weiß, dass Kosten für Zweitstudium als Werbungskosten unter Anlage-N abgesetzt sollen werden. Mir ist jedoch nicht klar ob:
    - Ich alle Kosten direkt in der Steuererklärung 2020 rückwirkend als Werbungskosten absetzen soll? D
    - Ich, wegen der 4-Jahre Verjährungsfrist, nur die Kosten ab 01.2016 direkt in der Steuererklärung 2020 rückwirkend als Werbungskosten absetzen sollen und ich frühere Kosten indirekt mit einem sogenannten Verlustvortrag in der Steuererklärung 2020 absetzen soll?
    - Ich alle Kosten indirekt mit einem Verlustvortrag in der Steuererklärung 2020 absetzen soll?

    Ich bevorzuge die erste (oder zweite) Option, da die Einreichung einer vollständigen Steuererklärung für die Vorjahre viel Arbeit bedeutet.

    Hoffentlich kann mir jemand weiter helfen. Bei Bedarf kann ich auch mehr über meine Situation erklären.

    Mit freundlichen Grüßen,
    Bastiaan

    #2
    Wenn du erst 2020 nach Deutschland zugezogen bist, wirst du Werbungskosten, die dir vor 2020 in den Niederlanden entstanden sind,

    eventuell gar nicht in Deutschland steuerlich geltend machen können. Werbungskosten müssen in dem Jahr geltend gemacht werden,

    in dem sie tatsächlich entstanden sind (Abflussprinzip). Werbungskosten aus 2016 gehören in die Steuererklärung für 2016.

    Mit Mein ELSTER hat das nichts zu tun !
    Zuletzt geändert von Charlie24; 24.04.2021, 16:18. Grund: Formatierung geändert
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Lieber Charlie,

      Danke für deine Antwort. Ich bin ein wenig überrascht. Ein Deutscher, der in den Niederlanden studiert hat, kann seine Studienkosten als Werbungskosten angeben.
      Wenn das für mich nicht zutrifft, liegt tatsächlich eine steuerliche Diskriminierung vor, da mir auch Studienkosten entstanden sind, um danach in Deutschland zu arbeiten und Steuern zu zahlen.

      Grundsätzlich kann ich in meinELSTER auch die Steuererklärung für 2016 bis 2019 ausfüllen, damit ein Verlustvortrag aufgebaut wird, den ich 2020 nutzen kann. Richtig?

      Danke für die Hilfe. Für einen ausländischen Neuling ist das nicht einfach.

      Mit freundlichen Grüßen,
      Bastiaan

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        #4
        Grundsätzlich kann ich in meinELSTER auch die Steuererklärung für 2016 bis 2019 ausfüllen, damit ein Verlustvortrag aufgebaut wird, den ich 2020 nutzen kann.
        Technisch ist das kein Problem !
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar


          #5
          Zitat von BastiaanR Beitrag anzeigen
          Danke für deine Antwort. Ich bin ein wenig überrascht. Ein Deutscher, der in den Niederlanden studiert hat, kann seine Studienkosten als Werbungskosten angeben.
          Ein Deutscher, der im Ausland studiert, wird meist noch einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland beibehalten, um unbeschränkt steuerpflichtig zu bleiben.
          ​​​​​
          Zitat von BastiaanR Beitrag anzeigen
          Wenn das für mich nicht zutrifft, liegt tatsächlich eine steuerliche Diskriminierung vor, da mir auch Studienkosten entstanden sind, um danach in Deutschland zu arbeiten und Steuern zu zahlen.
          Ob und wie du diskriminiert wirst, erklärt dir dein Steuerberater. Steuerrecht ist nicht Thema dieses Forums.
          Meines Erachtens wird es daran scheitern, dass du während des Studiums in Deutschland nur beschränkt steuerpflichtig warst. Werbungskosten zählen somit nur für deutsche Einkünfte. Dass ein Niederländer in den Niederlanden studiert, mit dem festen Ziel, damit künftig deutsche Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit zu erzielen, klingt zwar nicht unmöglich, aber auch nicht sonderlich lebensnah.

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            #6
            Es gibt für EU-Bürger zwar eine Reihe von Besonderheiten bzw. Begünstigungen, aber das ist eben alles Steuerrecht und nicht Thema dieses Forums
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              Vielleicht doch einen Steuerberater finden ... Danke für die Antworten, ich werde weitermachen

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