Hallo liebe Leute,
Meine Situation:
- Ich bin Niederländer und spreche wenig Deutsch, zumindest nicht ausreichend, um die deutschen Steuergesetze zu verstehen
- Zwischen 08.2015 und 11.2019 habe ich einen MSc-Studium (Zweitstudium), mit monatliche Studiengebühren, in den Niederlanden gemacht.
- Seit 01.2020 arbeite und wohne ich in Deutschland, weshalb ich zum ersten Mal die deutsche Steuererklärung ausfülle
Meine allgemeine Frage: wie gebe ich die Studiengebühren korrekt ein, um einen Steuervorteil zu erhalten?
Ich weiß, dass Kosten für Zweitstudium als Werbungskosten unter Anlage-N abgesetzt sollen werden. Mir ist jedoch nicht klar ob:
- Ich alle Kosten direkt in der Steuererklärung 2020 rückwirkend als Werbungskosten absetzen soll? D
- Ich, wegen der 4-Jahre Verjährungsfrist, nur die Kosten ab 01.2016 direkt in der Steuererklärung 2020 rückwirkend als Werbungskosten absetzen sollen und ich frühere Kosten indirekt mit einem sogenannten Verlustvortrag in der Steuererklärung 2020 absetzen soll?
- Ich alle Kosten indirekt mit einem Verlustvortrag in der Steuererklärung 2020 absetzen soll?
Ich bevorzuge die erste (oder zweite) Option, da die Einreichung einer vollständigen Steuererklärung für die Vorjahre viel Arbeit bedeutet.
Hoffentlich kann mir jemand weiter helfen. Bei Bedarf kann ich auch mehr über meine Situation erklären.
Mit freundlichen Grüßen,
Bastiaan
Meine Situation:
- Ich bin Niederländer und spreche wenig Deutsch, zumindest nicht ausreichend, um die deutschen Steuergesetze zu verstehen
- Zwischen 08.2015 und 11.2019 habe ich einen MSc-Studium (Zweitstudium), mit monatliche Studiengebühren, in den Niederlanden gemacht.
- Seit 01.2020 arbeite und wohne ich in Deutschland, weshalb ich zum ersten Mal die deutsche Steuererklärung ausfülle
Meine allgemeine Frage: wie gebe ich die Studiengebühren korrekt ein, um einen Steuervorteil zu erhalten?
Ich weiß, dass Kosten für Zweitstudium als Werbungskosten unter Anlage-N abgesetzt sollen werden. Mir ist jedoch nicht klar ob:
- Ich alle Kosten direkt in der Steuererklärung 2020 rückwirkend als Werbungskosten absetzen soll? D
- Ich, wegen der 4-Jahre Verjährungsfrist, nur die Kosten ab 01.2016 direkt in der Steuererklärung 2020 rückwirkend als Werbungskosten absetzen sollen und ich frühere Kosten indirekt mit einem sogenannten Verlustvortrag in der Steuererklärung 2020 absetzen soll?
- Ich alle Kosten indirekt mit einem Verlustvortrag in der Steuererklärung 2020 absetzen soll?
Ich bevorzuge die erste (oder zweite) Option, da die Einreichung einer vollständigen Steuererklärung für die Vorjahre viel Arbeit bedeutet.
Hoffentlich kann mir jemand weiter helfen. Bei Bedarf kann ich auch mehr über meine Situation erklären.
Mit freundlichen Grüßen,
Bastiaan
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