Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Anlage KAP - Kirchensteuernachzahlung

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Anlage KAP - Kirchensteuernachzahlung

    Hallo,

    ich habe eine Rückfrage zur ESt 2020, die ich aktuell über Elster bearbeite. Eine Bank hat 2020 keine Kirchensteuer einbehalten, während sie von allen anderen Banken schon einbehalten wurde. In der Anlage KAP habe ich im Feld 6 das entsprechende Kreuz gesetzt und einen Zusatzbemerk zur Steuererklärung angegeben, der diesen Hinweis nochmals enthält. Muss ich nun weitere Einträge in der Anlage KAP vornehmen, um zu verhindern, dass das Finanzamt nicht auf alle Kapitalerträge die Kirchensteuer nochmals nachfordert, obwohl nur eine Bank von der Nachzahlung betroffen ist.
    Unklar ist mir ferner, wie der Abgeltungssteuersatz von 24,45% statt 25% auch bei den nachträglich mit der Kirchensteuer zu belegenden Kapitalerträgen Berücksichtigung finden kann. Muss ich dazu noch eine Ergänzung bei den Sonderausgaben machen?


    Vielen Dank für Hilfestellungen und Antworten!

    #2
    In der Anlage KAP habe ich im Feld 6 das entsprechende Kreuz gesetzt und einen Zusatzbemerk zur Steuererklärung angegeben, der diesen Hinweis nochmals enthält.
    Wozu soll das gut sein ?. Erkläre deine Kapitalerträge und gib alle bereits einbehaltenen Steuern einschließlich der Kirchensteuer an. Die Steuervorausberechnung

    sollte automatisch erkennen, dass die einbehaltene Kapitalertragsteuer zu hoch und die bisherige Kirchenkapitalertragsteuer zu niedrig ist.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Hallo,

      du erläuterst zwar Zitat: ich habe eine Rückfrage zur ESt 2020, die ich aktuell über Elster bearbeite.
      Schreibst aber fröhlich in ElsterFormular.
      In ElsterFormular kannst du ab 2020 keine Erklärung mehr erstellen.
      Und Elster heisst nichts anderes als ELektronische STeuerERklärung
      Warum hast du nicht die Hinweise zu den einzelnen Foren gelesen?
      Gruß FIGUL

      Kommentar


        #4
        Schreibst aber fröhlich in ElsterFormular.
        wie so viele andere Neue Benutzer ebenfalls. Ich habe das Thema verschoben.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar


          #5
          Hallo,

          wenn nur die Kirchensteuern nachberechnet werden sollen, dann reicht es, nur die betreffende(n) Bank(en) zu erklären.
          Und zwar Zeile 6 sowie Zeile 37 und 38, mehr nicht.

          Der 24,45%-Steuersatz wird automatisch verwendet. Bei den Sonderausgaben darf man dazu nichts angeben.

          Stefan
          Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

          Kommentar

          Lädt...
          X