Hallo,
ich habe eine Rückfrage zur ESt 2020, die ich aktuell über Elster bearbeite. Eine Bank hat 2020 keine Kirchensteuer einbehalten, während sie von allen anderen Banken schon einbehalten wurde. In der Anlage KAP habe ich im Feld 6 das entsprechende Kreuz gesetzt und einen Zusatzbemerk zur Steuererklärung angegeben, der diesen Hinweis nochmals enthält. Muss ich nun weitere Einträge in der Anlage KAP vornehmen, um zu verhindern, dass das Finanzamt nicht auf alle Kapitalerträge die Kirchensteuer nochmals nachfordert, obwohl nur eine Bank von der Nachzahlung betroffen ist.
Unklar ist mir ferner, wie der Abgeltungssteuersatz von 24,45% statt 25% auch bei den nachträglich mit der Kirchensteuer zu belegenden Kapitalerträgen Berücksichtigung finden kann. Muss ich dazu noch eine Ergänzung bei den Sonderausgaben machen?
Vielen Dank für Hilfestellungen und Antworten!
ich habe eine Rückfrage zur ESt 2020, die ich aktuell über Elster bearbeite. Eine Bank hat 2020 keine Kirchensteuer einbehalten, während sie von allen anderen Banken schon einbehalten wurde. In der Anlage KAP habe ich im Feld 6 das entsprechende Kreuz gesetzt und einen Zusatzbemerk zur Steuererklärung angegeben, der diesen Hinweis nochmals enthält. Muss ich nun weitere Einträge in der Anlage KAP vornehmen, um zu verhindern, dass das Finanzamt nicht auf alle Kapitalerträge die Kirchensteuer nochmals nachfordert, obwohl nur eine Bank von der Nachzahlung betroffen ist.
Unklar ist mir ferner, wie der Abgeltungssteuersatz von 24,45% statt 25% auch bei den nachträglich mit der Kirchensteuer zu belegenden Kapitalerträgen Berücksichtigung finden kann. Muss ich dazu noch eine Ergänzung bei den Sonderausgaben machen?
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