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EÜR bei Übungsleiterpauschale, wie fülle ich richtig aus?

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    EÜR bei Übungsleiterpauschale, wie fülle ich richtig aus?

    Guten Morgen zusammen,
    ich, der Laie, versuche schon seit Tagen meine Einkommenssteuer auszufüllen. Soweit hat alles gut geklappt nur bei dem Formular EÜR bin ich total überfordert. Meine Situation ist folgende:
    ich bin Übungsleiter und hatte letztes Jahr eine Gesamteinnahme die über dem steuerlichen Freibetrag von 2400,-€ liegt. Bisher habe ich dies immer so in die Formulare eingetragen, also das was drüber liegt auch noch mal extra in die dementsprechende Zeile. Diesmal steht bei der Überprüfung, dass ich eine EÜR einreichen muss (das habe ich die letzten Jahre nie gemacht, naja so wie ich gelesen habe musste man das wohl schon länger machen :-( ) Also ich habe die Anlage S und bin bei Nr. 1 Gewinn aus freiberuflicher Tätigkeit -- trage ich jetzt hier die Gesamteinnahme ein oder nur den Betrag den ich über dem Freibetrag liege? Muss ich da noch mehr eintragen? Ich habe ja keine weiteren Einnahmen oder Ausgaben, ich bekomme nur die Übungsleiterpauschale und sonst nichts.Keine Anschaffungs-, Park- oder Spritkosten etc. Kein Gewerbe angemeldet nichts. Dann Punkt 2 Veräußerungsgewinn - muss ich dort etwas eintragen? Wie oben schon beschrieben ich bekomme nur die ÜL Pauschale... Bei Punkt 3 habe ich dann bei nebenberuflichen Tätigkeiten meinen Verein und die volle Einnahme eingetragen.
    Ich würde mich über helfende Antworten freuen. Schon mal vielen Dank und Entschuldigung für mein Nichtwissen ;-)

    #2
    Hallo,

    https://forum.elster.de/anwenderforu...reie-einnahmen
    Gruß FIGUL

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      #3
      schonmal DANKE, das sind für mich alles Böhmische Dörfer, alleine diese ganzen Fachbegriffe..., werde es mir noch ein paar Mal durchlesen ;-)

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        #4
        Also ich habe die Anlage S und bin bei Nr. 1 Gewinn aus freiberuflicher Tätigkeit -- trage ich jetzt hier die Gesamteinnahme ein oder nur den Betrag den ich über dem Freibetrag liege?
        Zu der Frage, die ja nicht deine EÜR betrifft, folgendes: Du erfasst den Gesamtbetrag auf Seite 3 der Anlage S in Zeile 46 und nur den über den

        steuerfreien Anteil hinausgehenden Gewinn in Zeile 4 der Anlage S
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          vielen Dank für die super Erklärung , jetzt habe ich es endlich geschafft

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            #6
            Hallo,

            und welche Frage hast du jetzt zu EÜR?
            Gruß FIGUL

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