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    #16
    Dein Verkaufserlös aus dem Verkauf des Beetle hat in der AVEÜR nichts verloren. Unter Abgang ist der Restbuchwert Ende Februar 2020 zu erfassen,

    für Januar und Februar kannst du noch die AfA geltend machen, am Schluss muss 0,00 stehen. Der Verkaufserlös ist in Zeile 18 der EÜR zu erfassen.

    Das alles unter dem Vorbehalt, dass der PKW überhaupt zum Betriebsvermögen gehört. Wenn du 2017 noch kein Gewerbe hattest, musst du ihn ja

    bei Gründung eingelegt haben. Das setzt eine mindestens 10%-ige betriebliche Nutzung voraus.

    Das ist alles Steuerrecht! Wir können dir da nicht wirklich helfen, Steuerberatung ist hier nicht erlaubt.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #17
      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
      Dein Verkaufserlös aus dem Verkauf des Beetle hat in der AVEÜR nichts verloren. Unter Abgang ist der Restbuchwert Ende Februar 2020 zu erfassen.
      Ist der 344 oder Null ?

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        #18
        Ist das so richtig für den Rapid ? Afa Rapid.jpg

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          #19
          Abschreibung Rapid 2020-2023.jpg

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            #20
            Afa Rapid _2.jpgOder stimmt das so?

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              #21
              Oder stimmt das so?
              Du hast doch den Skoda Rapid erst im März 2020 angeschafft, der war doch zu Beginn des Gewinnermittlungszeitraums noch gar nicht da.

              Wie kommst du auf einen Buchwert von 8.361,75 € zum 01.01.2020 ?
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #22
                Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                Du hast doch den Skoda Rapid erst im März 2020 angeschafft, der war doch zu Beginn des Gewinnermittlungszeitraums noch gar nicht da.

                Wie kommst du auf einen Buchwert von 8.361,75 € zum 01.01.2020 ?
                Ja, Kauf Rapid war 03/2020 für 9950 EU.

                Frag mich doch bitte nicht, ich habe doch keine Ahnung ob das richtig ist, deshalb frage ich ja hier, laut Elster Hilfe ?-Button müsse der Buchwert am Jahresende stimmen, den man dann mit ins nächste jahr 2022 für 2021 überträgt, oder nicht? Hier ist mein "Restwert nach Afa 6038,75 "Siehe https://forum.elster.de/anwenderforu...453#post362453

                Das hier (rote Schrift unten) meinte ich... ?-Button.


                Buchwert am Ende des Gewinnermittlungszeitraums


                Die in der Spalte "Buchwert am Ende des Gewinnermittlungszeitraums" vorzunehmende Eintragung wird wie folgt berechnet:
                • Eintragung in der Spalte "Buchwert zu Beginn des Gewinnermittlungszeitraums"
                • zuzüglich Eintragung in der Spalte "Zugänge"
                • abzüglich Eintragung in der Spalte "Sonderabschreibung nach § 7g Absatz 5 und 6 EStG"
                • abzüglich Eintragung in der Spalte "AfA/Auflösungsbetrag"
                • abzüglich Eintragung in der Spalte "Abgänge"

                __________________________________________________ _____________________________________

                = Eintragung in der Spalte "Buchwert am Ende des Gewinnermittlungszeitraums"

                Dieser Wert ist in die Spalte "Buchwert zu Beginn des Gewinnermittlungszeitraums" der Anlage AVEÜR für das nachfolgende Wirtschaftsjahr zu übertragen.
                Zuletzt geändert von lena4life; 03.05.2021, 20:47.

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                  #23
                  Bist du umsatzsteuerpflichtig bzw. zum Vorsteuerabzug berechtigt oder nimmst du die Kleinunternehmerregelung in Anspruch ? Dein AfA-Rechner

                  ermittelt die AfA aus den Nettoanschaffungskosten, der geht nämlich davon aus, dass du zum Vorsteuerabzug berechtigt bist.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                    #24
                    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                    Bist du umsatzsteuerpflichtig bzw. zum Vorsteuerabzug berechtigt oder nimmst du die Kleinunternehmerregelung in Anspruch ? Dein AfA-Rechner

                    ermittelt die AfA aus den Nettoanschaffungskosten, der geht nämlich davon aus, dass du zum Vorsteuerabzug berechtigt bist.
                    Ui. Ich habe 2020 steuerpflichtigen Gewinn inkl. Corona-Hilfen v. 29.000 - ich vermute mal Kleingewerberegelung ist das dann nicht mehr, habe auch meine Einnahmen nicht in dieser Rubrik angegeben, sondern normal.
                    Allerdings habe ich noch nie etwas vorsteuerfrei gekauft/verkauft. Die einzige Investition 2020 war ein neues Notebook GWG Sofortabschreibung für 800 euro.

                    Ist dieser Afa Rechner den ich verwendet habe dann falsch? https://www.smart-rechner.de/abschre...eibung_pkw.php

                    Habe de
                    n Rechner gerade mal auf "Netto" umgestellt, da kommen dann andere Werte raus. Müsste ich diese Netto Version nehmen?
                    Zuletzt geändert von lena4life; 04.05.2021, 08:43.

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                      #25
                      Interessehalber habe ich hier mal gelesen, helfen kann ich dir nicht, aber ich habe mal nachgelesen und das hier könnte dir ev. weiter helfen. Meine letzte Abschreibung liegt allerdings schon lange zurück.

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                        #26
                        Zitat von lena4life Beitrag anzeigen
                        Ui. Ich habe 2020 steuerpflichtigen Gewinn inkl. Corona-Hilfen v. 29.000 - ich vermute mal Kleingewerberegelung ist das dann nicht mehr
                        Bei der Umsatzsteuer geht's doch um den Umsatz, nicht um den Gewinn! Du hast doch keine Leistung erbracht für die Coronahilfen.

                        Und wenn die mitzählen würden, dann würde ja die Kleinunternehmerregelung auch erst ab 2021 wegfallen. Solltest Du 2020 auf die Kleinunternehmerregelung verzichten, dann bist Du an den Verzicht für fünf Jahre gebunden.

                        Du solltest unbedingt schleunigst zum Steuerberater.

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                          #27
                          Du solltest unbedingt schleunigst zum Steuerberater.
                          Dem kann ich mich nur anschließen ! Normalerweise muss man ja zumindest wissen, ob man zum Vorsteuerabzug berechtigt ist.
                          Freundliche Grüße
                          Charlie24

                          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                            #28
                            KFZ Kosten.jpg
                            Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen

                            Bei der Umsatzsteuer geht's doch um den Umsatz, nicht um den Gewinn!
                            Du solltest unbedingt schleunigst zum Steuerberater.
                            Ich bekomme in wenigen Tagen mein Kind und habe seit Monaten keinen Cent einnahmen mehr. Ich kann mir absolut keinen StB leisten. Elterngeld habe ich 1080 EU für sechs Wochen, das wars.
                            Ich lebe im Moment von trockenem Brot. Mir fehlt es wirklich an allem. Leider kann ich mir absolut keinen StB leisten, deshalb google ich ja jeden tag 24 Stunden um das hier alles alleine zu bewerkstelligen.
                            Kann bitte jemand nochmal erklären wie ich den Rapif abschreiben muss. Ich verstehe Elster hier absolut nicht. Für euch sicher alles eine plausible Sache, bei mir gehts hier im Moment gerade um die pure Existenz.
                            Wäre super schön , wenn ich anstatt Belehrungen und Fragen einfach mal hier und da ne Antwort bekäme. Der thread wird länger und länger und ich bin fast garnicht weiter wie am Anfang.

                            Ich bedanke mich auch ausdrücklich bei allen hier die versuchen mir irgendwie weiter zu helfen. Das möchte ich ausdrücklich erwähnen. Die Hilfen nehme ich schon wahr und versuche das irgendwie alles zusammen zu bekommen. und plausibel in Zusammenhang zu bringen in Elster

                            Also für heute Mitgenommen habe ich: Mach Kleinunternehmerregelung! Coronahilfen waren 4800 EU. Umsatz eigene Geschäftstätigkeit 37.000. Aussendiensttätigkeit. Mein Auto wird teilweise auch privat genutzt gehört aber zu Geschäftsvermögen. Privatanteil liegt bei ca 20%.
                            Zuletzt geändert von lena4life; 04.05.2021, 13:14.

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                              #29
                              Also für heute Mitgenommen habe ich: Mach Kleinunternehmerregelung! Coronahilfen waren 4800 EU. Umsatz eigene Geschäftstätigkeit 37.000. Aussendiensttätigkeit. Mein Auto wird teilweise auch privat genutzt gehört aber zu Geschäftsvermögen. Privatanteil liegt bei ca 20%.
                              So langsam gibst du jetzt Informationen preis, mit denen man etwas anfangen kann. Bei dem genannten Umsatz liegst du jedenfalls über der

                              Kleinunternehmergrenze,
                              die Frage ist deshalb, wie hoch war der Umsatz im Jahr 2019 ? Um welche Art von Außendiensttätigkeit geht es genau ?

                              Bei der Umsatzsteuer kann man leider viel falsch machen. Von der Umsatzsteuerpflicht hängt es ab, wie du deinen Skoda abschreiben musst.

                              Bei dem VW Beetle ist der Bruttopreis maßgebend, denn 2017 warst du offensichtlich noch nicht umsatzsteuerpflichtig.
                              Freundliche Grüße
                              Charlie24

                              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                                #30
                                Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                                So langsam gibst du jetzt Informationen preis, mit denen man etwas anfangen kann. Bei dem genannten Umsatz liegst du jedenfalls über der

                                Kleinunternehmergrenze,
                                die Frage ist deshalb, wie hoch war der Umsatz im Jahr 2019 ? Um welche Art von Außendiensttätigkeit geht es genau ?
                                Ich hatte bis Januar 21 eine kleine Versicherungsagentur. (Die nun ruht wegen "alleinerziehende Mutter". Habe aktuell absolut keine Einnahmen.Auch keine Steuervorauszahlungen oder Gewerbsteuervorauszahlungen o.ä.)
                                2019 war Gesamtbetrag der Einkünfte 28.600. Das Z.v.E. 25.500

                                Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                                Bei der Umsatzsteuer kann man leider viel falsch machen. Von der Umsatzsteuerpflicht hängt es ab, wie du deinen Skoda abschreiben musst.

                                Bei dem VW Beetle ist der Bruttopreis maßgebend, denn 2017 warst du offensichtlich noch nicht umsatzsteuerpflichtig.
                                Okay. Vielen lieben Dank für diesen Tipp. Also keine Kleinunternehmerregelung. So wie ich es mir eigentlich auch dachte. Der Beetle kommt ja auch dieses Jahr nur noch mit dem Restbetrag 344 in die Afa, den Verkaufserlös 1160 habe ich an der von dir genannten Stelle in Elster erfasst.

                                Ich habe es. Verwende nun den gesamten Betrag des Rapid inkl Steuer, also 9950 geteilt durch drei Abschreibungsjahre ergibt für 2020 zeitanteilig (März bis Dezember eine AFA von 2764 Euro. (o; ich hab's Dank euch! Bin drauf gekommen, Danke !
                                Zuletzt geändert von lena4life; 05.05.2021, 10:19.

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